Berlin (kobinet)
45 Prozent der Menschen in Deutschland haben schon einmal Alters-diskriminierung erlebt.
Das bedeutet: Menschen wurden schlecht behandelt, weil sie jung oder alt sind.
Das hat eine Umfrage heraus-gefunden.
Die Umfrage hat das Meinungs-forschungs-institut GMS gemacht.
Die Umfrage war im Auftrag der Anti-diskriminierungs-stelle des Bundes.
Bei dieser Umfrage wurden 2.004 Menschen befragt.
Die Umfrage war vom 11. bis 16. März 2025.
Bei Menschen über 65 Jahre war es jede dritte Person (35 Prozent).
Es gibt viele ältere Menschen in Deutschland.
Die Hälfte der Menschen in Deutschland ist älter als 45 Jahre.
Und es werden immer mehr ältere Menschen.
Wo erleben Menschen Alters-diskriminierung?
- 39 Prozent: bei der Arbeit
- 27 Prozent: im Gesundheits-bereich
- 24 Prozent: bei Geschäften und Dienst-leistungen
- 22 Prozent: auf dem Wohnungs-markt
- 11 Prozent: bei der Digitalisierung
Was sagt Ferda Ataman zur Umfrage?
Ferda Ataman ist die Bundes-beauftragte für Anti-diskriminierung.
Sie sagt: Alters-diskriminierung ist ein großes Problem.
Viele wissen nicht: Alters-diskriminierung ist verboten.
Die meisten Menschen holen sich keine Hilfe.
Ferda Ataman sagt: Wir müssen umdenken.
Manche denken: Ältere Menschen sind am Arbeits-platz eine Belastung.
Das ist falsch.
Das schadet der Wirtschaft.
Was sagt Regina Görner zur Umfrage?
Regina Görner ist die Vorsitzende von der BAGSO.
BAGSO ist die kurze Form für: Bundes-arbeits-gemeinschaft der Senioren-organisationen.
Regina Görner ist betroffen über die Ergebnisse.
Besonders im Gesundheits-bereich gibt es viel Diskriminierung.
Regina Görner sagt: Auch bei der Digitalisierung gibt es Probleme.
Wenn alles nur noch digital ist, ist das schwierig für viele Menschen.
Viele brauchen dann Hilfe für Dinge, die sie früher alleine konnten.
Das ist für viele ältere Menschen eine Entwertung ihrer Lebens-leistung.
Was kann die Politik tun?
Ferda Ataman und Regina Görner fordern: Die nächste Bundes-regierung muss mehr gegen Alters-diskriminierung tun.
Ferda Ataman schlägt vor:
- Ein Nationaler Aktions-plan gegen Diskriminierung
- Das Allgemeine Gleichbehandlungs-gesetz (AGG) verbessern
- Die Rechte von älteren Menschen bei der Digitalisierung schützen
- Wichtige Dienste auch weiterhin nicht-digital anbieten
- Das Verbot von Alters-diskriminierung ins Grund-gesetz schreiben
Beispiele für Alters-diskriminierung
Die Anti-diskriminierungs-stelle hat schon viele Fälle von Alters-diskriminierung beraten.
Zum Beispiel:
- Eine 55-jährige IT-Expertin bekam keinen neuen Arbeits-vertrag, weil ihr Chef sagte: Sie ist zu alt.
- Ein 60-jähriger Mann bekam kein Giro-konto mit Dispo, weil die Bank sagte: Er ist zu alt für einen Kredit.
Informationen zur Anti-diskriminierungs-stelle des Bundes
Die Anti-diskriminierungs-stelle des Bundes (ADS) gibt es seit 2006.
Sie wurde mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungs-gesetz (AGG) gegründet.
Das Gesetz soll Diskriminierung verhindern.
Zum Beispiel wegen:
- Rassismus oder Antisemitismus
- Geschlecht
- Religion oder Weltanschauung
- Behinderung
- Alter
- Sexuelle Identität
Die ADS berät Menschen, die Diskriminierung erlebt haben.
Sie macht Forschung und Öffentlichkeits-arbeit.
Seit 2022 wird die Leitung vom Deutschen Bundestag gewählt.
Die Leitung heißt: Unabhängige Bundes-beauftragte für Anti-diskriminierung.

Foto: Sarah Eick
Berlin (kobinet) 45 Prozent der Menschen in Deutschland über 16 Jahren haben in ihrem Leben schon einmal Altersdiskriminierung erlebt. Bei den über 65-Jährigen war es jede dritte befrage Person (35 Prozent). Das sind die zentralen Ergebnisse einer aktuellen repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts GMS im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland ist heute älter als 45 Jahre - eine Gruppe, die demographisch eher zunimmt. Der Umfrage zufolge erleben sie Benachteiligung vor allem im Arbeitsleben: 39 Prozent berichten von Altersdiskriminierungen im Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit. 27 Prozent der Befragten erleben Altersdiskriminierung im Gesundheitsbereich, 24 Prozent bei Geschäften und Dienstleistungen. Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt haben 22 Prozent der Befragten erlebt. Auch die Digitalisierung führte laut Befragten zu Benachteiligungen (11 Prozent).
„Die Umfrage zeigt: Altersdiskriminierung ist ein größeres Problem, als uns bewusst ist“, sagte die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, am 25. März 2025 in Berlin. „Sie betrifft vor allem jüngere und ältere Menschen. Zwar ist Altersdiskriminierung gesetzlich verboten, aber das weiß kaum jemand. Die meisten Menschen machen die Diskriminierungserfahrungen mit sich alleine aus, statt sich Beratung zu holen und sich zu wehren.“ Ferda Ataman forderte ein gesellschaftliches Umdenken im Umgang mit Altersdiskriminierung: „Wir müssen über die negativen Altersbilder in unserer Gesellschaft reden: Noch immer glauben Menschen, ältere Kollegen am Arbeitsplatz seien eine Belastung. Das ist Unsinn und schadet der Wirtschaft.“
Die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), Dr. Regina Görner, sagte zu den Ergebnissen der Umfrage: „Dass so viele sich gerade im Gesundheitsbereich wegen ihres Alters diskriminiert fühlen, macht mich sehr betroffen, denn als kranker Mensch ist man ja ohnehin beeinträchtigt und immer abhängig von den Dienstleistern im Gesundheitswesen. Es gibt aber auch neue Diskriminierungserfahrungen durch die Digitalisierung: Wenn die Technologie – im Übrigen nicht nur für Ältere! – schlecht zugänglich ist, baut sie zusätzliche Hürden auf, insbesondere wenn analoge Angebote in vielen Lebensbereichen einfach gestrichen werden und Kommunikation nur noch über das Internet möglich ist. Dass man sich Hilfe suchen muss in Feldern, die man früher ohne fremde Unterstützung problemlos bewältigt hat, empfinden viele Ältere zu Recht als massive Rücksichtslosigkeit und als Entwertung ihrer Lebensleistung. Das kommt jetzt überall noch hinzu und wird ja mit dem Grundsatz ‚digital only‘ sogar zum politischen Programm erhoben. Das können wir als BAGSO nicht hinnehmen.“ Ferda Ataman und Regina Görner riefen die künftige Bundesregierung dazu auf, sich stärker für Antidiskriminierung und gegen Benachteiligungen wegen des Alters zu engagieren. Konkret schlug die Unabhängige Bundesbeauftragte der künftigen Regierung vor, einen Nationalen Aktionsplan Antidiskriminierung vorzulegen, der Maßnahmen auch gegen Altersdiskriminierung bündelt. Darüber hinaus plädierte Ataman dafür, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu novellieren, um die Rechte von Betroffenen zu stärken. Außerdem sollten die Interessen und Grundrechte älterer Menschen bei der Digitalisierung und der Nutzung von Künstlicher Intelligenz konsequent geschützt werden. Ataman riet in diesem Zusammenhang dazu, öffentliche und private Dienstleistungen weiterhin auch analog anzubieten und entsprechende Forderungen der Seniorenorganisationen ernst zu nehmen. Zudem sollte das Verbot von Altersdiskriminierung im Grundgesetz verankert werden.
In der Beratung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sind seit ihrer Einrichtung mehr als 8.600 Beratungsfälle zu Altersdiskriminierung eingegangen. Als Beispiele nannte Ferda Ataman eine 55-jährige IT-Expertin, der von ihrem Vorgesetzen gesagt wurde, sie sei „zu alt“. Ihr Vertrag wurde daraufhin nicht verlängert. Und ein 60-jähriger Bankkunde erhielt kein Dispo-Girokonto – nach Angaben der Bank sei seine „Kreditwürdigkeit wegen seines hohen Alters nicht mehr sichergestellt“.
Für die repräsentative Befragung durch das Meinungsforschungsinstitut GMS wurden 2.004 Menschen in Deutschland befragt. Befragungszeitraum war der 11. bis 16. März 2025, die Methode CATI Dual Frame Festnetz/Mobilfunk.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen oder antisemitischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Die ADS berät rechtlich, kann Stellungnahmen einholen und gütliche Einigungen vermitteln. Sie betreibt Forschung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Diskriminierung. Seit 2022 wird die Leitung der Stelle als Unabhängige Bundesbeauftrage für Antidiskriminierung vom Deutschen Bundestag gewählt.

Foto: Sarah Eick
Berlin (kobinet) 45 Prozent der Menschen in Deutschland über 16 Jahren haben in ihrem Leben schon einmal Altersdiskriminierung erlebt. Bei den über 65-Jährigen war es jede dritte befrage Person (35 Prozent). Das sind die zentralen Ergebnisse einer aktuellen repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts GMS im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland ist heute älter als 45 Jahre - eine Gruppe, die demographisch eher zunimmt. Der Umfrage zufolge erleben sie Benachteiligung vor allem im Arbeitsleben: 39 Prozent berichten von Altersdiskriminierungen im Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit. 27 Prozent der Befragten erleben Altersdiskriminierung im Gesundheitsbereich, 24 Prozent bei Geschäften und Dienstleistungen. Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt haben 22 Prozent der Befragten erlebt. Auch die Digitalisierung führte laut Befragten zu Benachteiligungen (11 Prozent).
„Die Umfrage zeigt: Altersdiskriminierung ist ein größeres Problem, als uns bewusst ist“, sagte die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, am 25. März 2025 in Berlin. „Sie betrifft vor allem jüngere und ältere Menschen. Zwar ist Altersdiskriminierung gesetzlich verboten, aber das weiß kaum jemand. Die meisten Menschen machen die Diskriminierungserfahrungen mit sich alleine aus, statt sich Beratung zu holen und sich zu wehren.“ Ferda Ataman forderte ein gesellschaftliches Umdenken im Umgang mit Altersdiskriminierung: „Wir müssen über die negativen Altersbilder in unserer Gesellschaft reden: Noch immer glauben Menschen, ältere Kollegen am Arbeitsplatz seien eine Belastung. Das ist Unsinn und schadet der Wirtschaft.“
Die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), Dr. Regina Görner, sagte zu den Ergebnissen der Umfrage: „Dass so viele sich gerade im Gesundheitsbereich wegen ihres Alters diskriminiert fühlen, macht mich sehr betroffen, denn als kranker Mensch ist man ja ohnehin beeinträchtigt und immer abhängig von den Dienstleistern im Gesundheitswesen. Es gibt aber auch neue Diskriminierungserfahrungen durch die Digitalisierung: Wenn die Technologie – im Übrigen nicht nur für Ältere! – schlecht zugänglich ist, baut sie zusätzliche Hürden auf, insbesondere wenn analoge Angebote in vielen Lebensbereichen einfach gestrichen werden und Kommunikation nur noch über das Internet möglich ist. Dass man sich Hilfe suchen muss in Feldern, die man früher ohne fremde Unterstützung problemlos bewältigt hat, empfinden viele Ältere zu Recht als massive Rücksichtslosigkeit und als Entwertung ihrer Lebensleistung. Das kommt jetzt überall noch hinzu und wird ja mit dem Grundsatz ‚digital only‘ sogar zum politischen Programm erhoben. Das können wir als BAGSO nicht hinnehmen.“ Ferda Ataman und Regina Görner riefen die künftige Bundesregierung dazu auf, sich stärker für Antidiskriminierung und gegen Benachteiligungen wegen des Alters zu engagieren. Konkret schlug die Unabhängige Bundesbeauftragte der künftigen Regierung vor, einen Nationalen Aktionsplan Antidiskriminierung vorzulegen, der Maßnahmen auch gegen Altersdiskriminierung bündelt. Darüber hinaus plädierte Ataman dafür, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu novellieren, um die Rechte von Betroffenen zu stärken. Außerdem sollten die Interessen und Grundrechte älterer Menschen bei der Digitalisierung und der Nutzung von Künstlicher Intelligenz konsequent geschützt werden. Ataman riet in diesem Zusammenhang dazu, öffentliche und private Dienstleistungen weiterhin auch analog anzubieten und entsprechende Forderungen der Seniorenorganisationen ernst zu nehmen. Zudem sollte das Verbot von Altersdiskriminierung im Grundgesetz verankert werden.
In der Beratung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sind seit ihrer Einrichtung mehr als 8.600 Beratungsfälle zu Altersdiskriminierung eingegangen. Als Beispiele nannte Ferda Ataman eine 55-jährige IT-Expertin, der von ihrem Vorgesetzen gesagt wurde, sie sei „zu alt“. Ihr Vertrag wurde daraufhin nicht verlängert. Und ein 60-jähriger Bankkunde erhielt kein Dispo-Girokonto – nach Angaben der Bank sei seine „Kreditwürdigkeit wegen seines hohen Alters nicht mehr sichergestellt“.
Für die repräsentative Befragung durch das Meinungsforschungsinstitut GMS wurden 2.004 Menschen in Deutschland befragt. Befragungszeitraum war der 11. bis 16. März 2025, die Methode CATI Dual Frame Festnetz/Mobilfunk.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen oder antisemitischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Die ADS berät rechtlich, kann Stellungnahmen einholen und gütliche Einigungen vermitteln. Sie betreibt Forschung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Diskriminierung. Seit 2022 wird die Leitung der Stelle als Unabhängige Bundesbeauftrage für Antidiskriminierung vom Deutschen Bundestag gewählt.