
Foto: Landesinklusionsbeauftragter Sachsen
Dresden (kobinet) „Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2009 und das kurz vor Weihnachten 2016 verabschiedete Bundesteilhabegesetz sind Versprechen abgegeben worden. Bund, Länder und Kommunen haben sich verpflichtet, inklusive Lebensverhältnisse zu schaffen. Neben tatsächlichen Fortschritten zeigt ein Blick in die Realität aber auch, dass viele Erwartungen noch nicht erfüllt worden sind.“ Darauf hat der sächsische Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, Michael Welsch, anlässlich des Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen hingewiesen. Hinzu komme, dass angesichts der Haushaltssituation in Bund, Ländern und Kommunen und der schwierigen Weltlage die reale Gefahr besteht, dass inklusionspolitische Themen in den Hintergrund rücken. „Hier gilt es, rechtzeitig seine Stimme zu erheben, denn Inklusion bedeutet auch die Ausformung der allgemeinen und anerkannten Menschenrechte mit Blick auf die Belange von Menschen mit Behinderungen.“










































