ERFURT (kobinet)
Der Landes·beauftragte für Menschen mit Behinderungen hat einen Preis verliehen.
Der Preis heißt: Thüringer Inklusions·preis.
Der Preis wurde auf dem Inklusions·tag in Gotha vergeben.
Dieser Inklusions·tag fand zum ersten Mal im Rahmen des Thüringen·tages statt.
23 Vereine, Verbände und Firmen aus Thüringen haben sich um den Preis beworben.
Es gab 3 Haupt·preise und 2 Anerkennungs·preise.
Der Gesamt·wert der Preise beträgt 6.000 Euro.
Eine Jury aus Mitgliedern des Landes·behinderten·beirats hat entschieden, wer die Preise bekommt.
Der Preis heißt auch: Gemeinsam Mit·Einander-Preis.
Er wird alle 2 Jahre vergeben.
Mit diesem Preis werden besondere und neue Projekte ausgezeichnet.
Diese Projekte sollen als Vorbild für andere dienen.
Die Jury bestand aus 5 Personen vom Landes·behinderten·beirat.
Die eingereichten Projekte kamen aus verschiedenen Orten in Thüringen.
Die Themen der Projekte waren sehr unterschiedlich.
Es ging um Spiel, Sport und Freizeit für Kinder und Jugendliche, um Arbeit und um Tourismus.
Den 1. Platz hat das "Hotel 1601" in Treffurt bekommen.
Das Hotel wird von Michael König geleitet.
Das Hotel ist barriere·frei und liegt am Werratal-Radwander·weg.
Etwa die Hälfte der Menschen, die im Hotel arbeiten, sind Menschen mit Behinderungen.
Den 2. Preis bekamen Steffi und Norbert Plöger vom "Musik·verein 1. Thüringer Gugge Musiker Apolda".
Ihr Verein fördert gemeinsames Musizieren von Menschen mit und ohne Behinderung.
Dabei spielt das Alter keine Rolle.
Alle sollen die Chance haben, ihr Können in Musik, Tanz und Bewegung zu zeigen.
Den 3. Preis erhielten Marco Pompe und Ronny Vokuhl vom Verein St. Trinitatis aus Altengottern.
Sie haben eine Kirche zu einem Begegnungs·ort für alle umgebaut.
Dort können sich junge und alte Menschen mit und ohne Behinderungen treffen.
Die Kirche liegt am Unstrut-Radweg und soll eine Radfahrer-Kirche für alle werden.
Anerkennungs·preise erhielten zwei Projekte:
- Die "Offene Werkstatt" der Lebenshilfe Südthüringen. Sie ist eine Werkstatt für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung. Die Werkstatt fördert kreative und handwerkliche Tätigkeiten.
- Das Frauen·zentrum Weimar mit einem Projekt für Frauen mit und ohne Behinderung. Es gibt zwei Gruppen: eine für Frauen von 20 bis 60 Jahre und eine für Frauen über 60 Jahre. Manchmal treffen sich beide Gruppen zusammen.

Foto: gemeinfrei, https://de.wikipedia.org/wiki/Flaggen_und_Wappen_der_L%C3%A4nder_der_Bundesrepublik_Deutschland
ERFURT (kobinet) Beim diesjährigen Inklusionstag, der erstmals im Rahmen des Thüringentages in Gotha stattfindet, hat der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Joachim Leibiger den Thüringer Inklusionspreis überreicht. Um die drei Hauptpreise und zwei Anerkennungen konkurrierten 23 Vereine, Verbände und Firmen aus ganz Thüringen. Über die Vergabe des mit insgesamt 6.000 Euro dotierten Preises entschied eine Jury aus Mitgliedern des Landesbehindertenbeirats. Mit dem alle zwei Jahre zum Inklusionstag vergebenen Gemeinsam MitEinander-Preis möchte der Thüringer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen herausragende und innovative Projekte und Initiativen prämieren, die als Beispielgeber fungieren.
Die Jury aus fünf Vertreterinnen und Vertretern des Landesbehindertenbeirats (LBB) hatte auf Basis der insgesamt 23 Einsendungen eine Entscheidung zu treffen. Von Gotha, über den Landkreis Weimar und Jena bis hin zum Unstrut Hainichkreis und Hildburghausen – die eingereichten Projekte sind regional, aber auch thematisch breit gefächert. Kernthemen waren Spiel, Sport und Freizeit im Kinder- und Jugendbereich, Teilhabe am Arbeitsmarkt sowie der Tourismus.
Der 1. Platz des diesjährigen Inklusionspreises geht an das von Michael König geleitete „Hotel 1601“ in Treffurt. Das nachhaltig wirtschaftende Gästehaus mit barrierefreien Zimmern am Werratal-Radwanderweg verbindet gleich zwei dieser Kernthemen, nämlich die inklusive Gestaltung von Arbeitsplätzen einerseits und zudem das inklusive Reisen. Etwa die Hälfte der im Hotel 1601 Beschäftigten sind Menschen mit Behinderungen.
Der 2. Preis ging an Steffi und Norbert Plöger vom „Musikverein 1. Thüringer Gugge Musiker Apolda e.V.“. Ihnen und ihrem Verein geht es um die „Förderung der inklusiven Teilhabe – Wir möchten Menschen mit und ohne Behinderung durch gemeinsames Musizieren zusammenführen. Dabei spielt das Alter keine Rolle – jeder soll die Chance erhalten, sein Können in den Bereichen Musik, Tanz, Rhythmus, Sprache und Bewegung zu zeigen und die Freude an gelebter Gemeinschaft öffentlich erstrahlen zu lassen.“, so Steffi Plöger.
Über den 3. Preis können sich Marco Pompe und Ronny Vokuhl vom Verein St. Trinitatis e.V. aus Altengottern im Unstrut-Hainich-Kreis freuen. Ihr langjähriges Vorhaben betrifft die Wiederbelebung der Kirche in Altengottern als Begegnungsort. Das umgenutzte Gotteshaus bietet Raum für alle – Jung und Alt, mit und ohne Behinderungen. Die Kirche liegt zudem am Unstrut-Radweg und soll als Radfahrer- Kirche für alle etabliert werden.
Anerkennungspreise wurden folgenden Projekten zuerkannt:
- Der „Offenen Werkstatt“ der Lebenshilfe Südthüringen e.V./ Träger: Lebenshilfewerk Meiningen gGmbH. Dies ist eine innovative Werkstatt für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung, die sich gezielt auf die kreative und handwerkliche Förderung spezialisiert haben.
- Dem Frauenzentrum Weimar e.V. mit dem Projekt: Ursprünglich „Freizeitgruppe für Frauen mit und ohne Behinderung“. Es entwickelten sich zwei Gruppen (grob 20-60 und über 60 Jahre alt). Es gibt teilweise gemeinsame Treffen.

Foto: gemeinfrei, https://de.wikipedia.org/wiki/Flaggen_und_Wappen_der_L%C3%A4nder_der_Bundesrepublik_Deutschland
ERFURT (kobinet) Beim diesjährigen Inklusionstag, der erstmals im Rahmen des Thüringentages in Gotha stattfindet, hat der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Joachim Leibiger den Thüringer Inklusionspreis überreicht. Um die drei Hauptpreise und zwei Anerkennungen konkurrierten 23 Vereine, Verbände und Firmen aus ganz Thüringen. Über die Vergabe des mit insgesamt 6.000 Euro dotierten Preises entschied eine Jury aus Mitgliedern des Landesbehindertenbeirats. Mit dem alle zwei Jahre zum Inklusionstag vergebenen Gemeinsam MitEinander-Preis möchte der Thüringer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen herausragende und innovative Projekte und Initiativen prämieren, die als Beispielgeber fungieren.
Die Jury aus fünf Vertreterinnen und Vertretern des Landesbehindertenbeirats (LBB) hatte auf Basis der insgesamt 23 Einsendungen eine Entscheidung zu treffen. Von Gotha, über den Landkreis Weimar und Jena bis hin zum Unstrut Hainichkreis und Hildburghausen – die eingereichten Projekte sind regional, aber auch thematisch breit gefächert. Kernthemen waren Spiel, Sport und Freizeit im Kinder- und Jugendbereich, Teilhabe am Arbeitsmarkt sowie der Tourismus.
Der 1. Platz des diesjährigen Inklusionspreises geht an das von Michael König geleitete „Hotel 1601“ in Treffurt. Das nachhaltig wirtschaftende Gästehaus mit barrierefreien Zimmern am Werratal-Radwanderweg verbindet gleich zwei dieser Kernthemen, nämlich die inklusive Gestaltung von Arbeitsplätzen einerseits und zudem das inklusive Reisen. Etwa die Hälfte der im Hotel 1601 Beschäftigten sind Menschen mit Behinderungen.
Der 2. Preis ging an Steffi und Norbert Plöger vom „Musikverein 1. Thüringer Gugge Musiker Apolda e.V.“. Ihnen und ihrem Verein geht es um die „Förderung der inklusiven Teilhabe – Wir möchten Menschen mit und ohne Behinderung durch gemeinsames Musizieren zusammenführen. Dabei spielt das Alter keine Rolle – jeder soll die Chance erhalten, sein Können in den Bereichen Musik, Tanz, Rhythmus, Sprache und Bewegung zu zeigen und die Freude an gelebter Gemeinschaft öffentlich erstrahlen zu lassen.“, so Steffi Plöger.
Über den 3. Preis können sich Marco Pompe und Ronny Vokuhl vom Verein St. Trinitatis e.V. aus Altengottern im Unstrut-Hainich-Kreis freuen. Ihr langjähriges Vorhaben betrifft die Wiederbelebung der Kirche in Altengottern als Begegnungsort. Das umgenutzte Gotteshaus bietet Raum für alle – Jung und Alt, mit und ohne Behinderungen. Die Kirche liegt zudem am Unstrut-Radweg und soll als Radfahrer- Kirche für alle etabliert werden.
Anerkennungspreise wurden folgenden Projekten zuerkannt:
- Der „Offenen Werkstatt“ der Lebenshilfe Südthüringen e.V./ Träger: Lebenshilfewerk Meiningen gGmbH. Dies ist eine innovative Werkstatt für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung, die sich gezielt auf die kreative und handwerkliche Förderung spezialisiert haben.
- Dem Frauenzentrum Weimar e.V. mit dem Projekt: Ursprünglich „Freizeitgruppe für Frauen mit und ohne Behinderung“. Es entwickelten sich zwei Gruppen (grob 20-60 und über 60 Jahre alt). Es gibt teilweise gemeinsame Treffen.





Mit dem Thüringer Inklusionspreis „Gemeinsam MitEinander“ wurden auch 2025 wieder Projekte ausgezeichnet, die sich um Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bemühen. Auf den ersten Blick scheint das lobenswert – doch bei genauerem Hinsehen offenbart sich ein fundamentales Problem: Die ausgezeichneten Projekte feiern nicht die Auflösung von Barrieren, sondern die bloße Bereitschaft, Menschen mit Behinderung nicht auszuschließen.
Da wird ein Hotel geehrt, in dem „etwa die Hälfte der Mitarbeitenden Menschen mit Behinderungen“ sind – als wäre das bereits ein Beweis für gelungene Inklusion. In Wahrheit ist das nicht Teilhabe inmitten der Gesellschaft, sondern eine konzentrierte Sonderlösung, die die Normalisierung verfehlt. Inklusion bedeutet nicht die Schaffung separater Arbeitsstrukturen innerhalb eines Projekts, sondern das selbstverständliche Dazugehören in allen gesellschaftlichen Bereichen – auch im regulären Arbeitsmarkt.
Noch absurder wird es beim zweiten Preis: Ein Musikverein, der gemeinsam mit Menschen mit und ohne Behinderung musiziert. Was genau daran preiswürdig ist, bleibt unklar. Musik ist ein zutiefst verbindendes Element – oder sollte es zumindest sein. Wenn schon das gemeinsame Musizieren unter dem Schlagwort „inklusive Teilhabe“ läuft und mit einer Auszeichnung versehen wird, stellt sich die Frage: Wie weit ist unsere Gesellschaft von echter Inklusion entfernt, wenn solche Selbstverständlichkeiten als Ausnahmeleistungen gelten?
Der dritte Preis für eine umgewidmete Kirche, die Menschen mit und ohne Behinderung offensteht, ist ebenso symptomatisch. Das Projekt hat sicher seine Berechtigung – doch als Inklusionsprojekt? Eine Kirche, die „Raum für alle“ bieten will, wird zur Leuchtturminitiative stilisiert – dabei ist Zugänglichkeit der minimale Standard eines öffentlichen Raums. Es ist, als würde man einen Supermarkt prämieren, weil Menschen im Rollstuhl dort einkaufen dürfen.
Auch die Anerkennungspreise bedienen das alte Muster: Freizeitgruppen und Werkstätten – Orte, an denen Menschen mit Behinderungen sich unter pädagogischer Aufsicht kreativ oder sozial betätigen dürfen. Nicht als gleichberechtigte Akteure in der Gesellschaft, sondern als Zielgruppen sozialer Fürsorge.
Was dieser Preis zeigt, ist keine gelungene Inklusion, sondern eine tief verankerte Vorstellung von „Besonderheit“ dort, wo Normalität sein müsste. Die ausgezeichneten Projekte sind keine Beweise für eine durchlässige Gesellschaft, sondern Dokumente ihrer strukturellen Abschottung – freundlich verpackt in Förderlogik und Gutmeinerei.
Inklusion ist ein Menschenrecht. Sie darf nicht von Gremien als Belohnung für gutes Benehmen vergeben werden. Solange Preise für die Abwesenheit von Ausgrenzung verliehen werden, bleibt der Begriff entkernt, entpolitisiert und harmlos.
Die echten inklusiven Räume erkennt man daran, dass niemand darin über Inklusion spricht – weil sie längst gelebt wird.
Sehr richtig! Inklusion verkommt immer mehr zu einem Label insbesondere der Aussonderer…..
Mein Highlight war mal….inklusiver Kegeln….
Grüße aus Paris 🇫🇷