Kassel (kobinet)
Am 5. Mai 2025 ist der Europäische Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen.
An diesem Tag wollen CDU, SPD und CSU den Koalitionsvertrag für die neue Regierung unterschreiben.
Parteien schreiben auf, was sie zusammen machen wollen, wenn sie regieren.
Das ist wie ein Plan für ihre gemeinsame Arbeit.
Das Weibernetz aus Kassel hat den Vertrag geprüft.
Das Weibernetz ist eine Gruppe für behinderte Frauen.
Der Vertrag hat gute und schlechte Dinge für behinderte Frauen.
Beatrice Gómez und Martina Puschke vom Weibernetz schreiben am 30. April 2025:
Gut ist:
Die neue Regierung will die UN-Behindertenrechtskonvention und die Istanbul Konvention umsetzen.
Menschen mit und ohne Behinderung sollen die gleichen Rechte haben.
Das steht in einem wichtigen Vertrag, den viele Länder unterschrieben haben.
Diese Verträge sollen Menschen mit Behinderungen und Frauen schützen.
Die Istanbul Konvention ist ein Vertrag, der Frauen vor Gewalt schützt.
Viele Länder haben unterschrieben, dass sie Frauen besser helfen wollen.
Die Regierung will auch eine Strategie gegen Gewalt weiter entwickeln.
Bei der Gesundheitsversorgung sollen Frauen-Krankheiten wie Endometriose besser beachtet werden.
Bei Endometriose wächst Gewebe aus der Gebärmutter auch an anderen Stellen im Körper.
Das macht oft starke Schmerzen, vor allem während der Regel.
Schlecht ist:
Es gibt keinen Plan, um beide Verträge zusammen umzusetzen.
Es fehlen Regeln, damit Hilfen für Frauen nach Gewalt barrierefrei sind.
Jeder Mensch soll überall mitmachen können und alles verstehen können.
Wenn es keine Hindernisse gibt, ist etwas barrierefrei.
Private Anbieter müssen nicht barrierefrei sein.
Es fehlen Ideen gegen Armut im Alter bei behinderten Frauen.
Es fehlen Pläne, damit behinderte Menschen nicht in Heimen leben müssen.
Im ganzen Vertrag wird zu wenig beachtet, dass manche Menschen mehrfach benachteiligt sind.
Menschen sind unterschiedlich und haben verschiedene Merkmale wie Hautfarbe, Geschlecht oder Alter.
Wenn jemand wegen mehrerer Merkmale gleichzeitig benachteiligt wird, nennt man das intersektional.
Zum Thema Gewaltschutz:
Die Regierung will die Istanbul Konvention umsetzen.
Der Schutz für Frauen und schwächere Menschen soll besser werden.
Täter sollen stärker bestraft werden.
Für Gewalt im Internet soll ein neues Gesetz kommen.
Aber es fehlt ein Gesamtplan gegen Gewalt.
Nichts steht darin, dass Frauenhäuser barrierefrei sein müssen.
Zum Thema Schutz vor Diskriminierung:
Die Regierung will Menschen vor Diskriminierung schützen.
Menschen werden manchmal schlecht behandelt, weil sie anders sind.
Das ist unfair und nicht richtig.
Gegen Rassismus soll ein Aktionsplan neu gemacht werden.
Zum Thema Gleichstellung:
Frauen und Männer sollen gleichberechtigt leben.
Alle Menschen sollen gleich behandelt werden.
Keiner soll Nachteile haben wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft oder Behinderung.
Bis 2030 sollen Frauen und Männer gleichen Lohn bekommen.
Frauen sollen mehr Führungspositionen bekommen.
Zum Thema Gesundheit:
Die Gesundheitsversorgung soll für verschiedene Menschen passen.
Die Versorgung bei Frauen-Ärzten soll überall gut sein.
Das Gesundheitswesen soll barrierefrei werden.
Aber der Plan für ein barrierefreies Gesundheitswesen wird nicht erwähnt.
Schwangerschaftsabbrüche sollen für Frauen besser zugänglich sein.
Zum Thema Inklusion und Barrierefreiheit:
Die Regierung will eine inklusive Gesellschaft nach der UN-Behindertenrechtskonvention.
Jeder Mensch darf überall mitmachen.
Alle sollen gleich behandelt werden, egal ob mit oder ohne Behinderung.
Öffentliche Gebäude des Bundes werden bis 2035 barrierefrei.
Bei privaten Anbietern fehlt die Pflicht zur Barrierefreiheit.
Für Leichte Sprache und Gebärdensprache soll ein Bundeskompetenzzentrum kommen.
Ein Bundeskompetenzzentrum ist ein Ort, wo viel Wissen zu einem bestimmten Thema gesammelt wird.
Dort arbeiten Fachleute, die ihr Wissen mit anderen teilen und bei Fragen helfen können.
Zum Thema Werkstätten für Menschen mit Behinderung:
Werkstätten bleiben und sollen reformiert werden.
Der Lohn in Werkstätten soll besser werden.
Geld aus der Ausgleichsabgabe geht wieder in Werkstätten und Wohnheime.
Der Gewaltschutz in der Behindertenhilfe soll stärker werden.
Es gibt keine Pläne, damit Menschen nicht in Heimen leben müssen.
Link zur Einschätzung des Weibernetz zum Koalitionsvertrag (https://www.weibernetz.de/n/neuer-koalitionsvertrag-mit-licht-und-schatten-fuer-eine-intersektionale-menschenrechtsbasierte-und-barrierefreie-zukunfte.html)

Foto: Weibernetz
Kassel (kobinet) Am 5. Mai 2025 ist nicht nur der Europäische Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen, an diesem Tag wollen CDU, SPD und CSU auch den Koalitionsvertrag für die zukünftige Regierungskoalition unterzeichnen. Ein feministischer Blick der politischen Interessenvertretung behinderter Frauen des in Kassel ansässigen Weibernetz in den neuen Koalitionsvertrag verrät, für die Themen im Bereich Frauen-, Gleichstellungs- und Behindertenpolitik steckt nicht viel Neues drin. Das Weibernetz sieht Licht und Schatten für eine intersektionale, menschenrechtsbasierte und barrierefreie Zukunft.
Auf der Internetseite des Weibernetz haben Beatrice Gómez und Martina Puschke am 30. April 2025 folgende Einschätzung zum Koalitionsvertrag veröffentlicht:
Positiv ist: Die neue Bundesregierung bezieht sich auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und die Istanbul Konvention und will diese weiter umsetzen. Auch die Weiterentwicklung der Gewaltschutzstrategie in einen Nationalen Aktionsplan und die Fortführung der Gleichstellungsstrategie ist zu begrüßen. Dass im Bereich der Gesundheitsversorgung auf geschlechtsspezifische Erkrankungen wie Endometriose und eine entsprechende diversitätssensible Versorgung gesetzt wird, ist ein Novum.
Weibernetz vermisst im Koalitionsvertrag hingegen: Eine Gesamtstrategie zur Umsetzung der UN-BRK verknüpft mit der Istanbul Konvention mit Änderungen im Gewaltschutzgesetz und verpflichtende Barrierefreiheit des Hilfesystems im Gewalthilfegesetz. Auch die Verpflichtung privater Anbieter zu Barrierefreiheit, die Umsetzung des Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen, die Konkretisierung der Fortführung der Bundesinitiative Barrierefreiheit, Ansätze zur Bekämpfung von Altersarmut im Kontext Behinderung und Geschlecht, Konzepte zur De-Institutionalisierung, Änderungen im § 218 und einiges mehr. Vor allem vermissen wir eine durchgängige Berücksichtigung der Intersektionalität.
Weibernetz wird sich weiterhin stark machen für eine menschenrechtsbasierte, intersektionale und barrierefreie Gesellschaft. Wir sind bereit für die Legislaturperiode und freuen uns auf Gespräche, zukunftsorientierte geschlechtergerechte Lösungen und gemeinsames konstruktives Streiten!
Zusammengefasst ist für Frauen und queere Menschen mit Beeinträchtigungen insbesondere Folgendes relevant im Koalitionsvertrag:
Gewaltschutz:
Die Istanbul Konvention und die EU-Gewaltschutzrichtlinie sollen umgesetzt werden. Dabei wird die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes begleitet. Die Gewaltschutzstrategie wird als Nationaler Aktionsplan fortentwickelt und um weitere Schutzmaßnahmen für betroffene Frauen im Bereich Präventions-, Aufklärungs- und Täterarbeit verstärkt. Ebenso soll die Koordinierungsstelle Geschlechtsspezifische Gewalt in ihrer Arbeit gestärkt werden. Weiterhin soll es Betroffenen ermöglicht werden, Spuren ohne Strafanzeige auch anonym zu sichern.
Gewaltkriminalität soll bekämpft und insbesondere Frauen besser geschützt werden. Der strafrechtliche Schutz von Frauen und besonders verletzlichen Personen wie Kindern, gebrechlichen Menschen und Menschen mit Behinderung wird durch ein neues Qualifikationsmerkmal bei den Tatbeständen von Mord eingeführt und für weitere Tatbestände wie gefährliche Körperverletzung und schwerer Raub wird diese Erweiterung noch geprüft. Der Tatbestand der Nachstellung wird verschärft und für den Strafrahmen für Zuwiderhandlungen nach dem Gewaltschutzgesetz werden bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen in ebendiesem geschaffen, welche sich in der Anordnung einer elektronischen Fußfessel nach dem spanischen Modell und verpflichtenden Anti-Gewalt-Trainings für Täter*innen wiederspiegeln.
Weitere Vorhaben finden sich in einer Erhöhung des Strafrahmens für Gruppenvergewaltigungen, insbesondere bei gemeinschaftlicher Tatbegehung, Vergewaltigung und Herbeiführung einer Schwangerschaft.
Zur Prüfung stehen weitere strafrechtliche Vorhaben zur Bekämpfung der angestiegenen Gewaltkriminalität durch gefährliche Körperverletzungen durch Waffengebrauch oder ähnlichen Taten und zur Schließung von Strafbarkeitslücken bei offensichtlich unerwünschten und erheblich verbal und nicht-körperlichen sexuellen Belästigungen.
Erstmalig aufgeführt sind Vorhaben zur Einführung eines digitalen Gewaltschutzgesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung Betroffener, welche mit einer Sperrung (anonymer) Hass-Accounts durch strafbare Inhalte einhergehen. Ob die Anonymität der Betroffenen in einem Strafverfahren gewährleistet werden kann, steht zurzeit noch aus.
Sämtliche Vorhaben im Bereich Gewaltschutz und Gewalthilfe sind lediglich einzelne Maßnahmen und lassen ein strategisches Vorgehen zur Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt nicht erkennen. Zum Beispiel bleibt eine Verknüpfung der UN-BRK mit der Istanbul-Konvention weiterhin aus. Der verpflichtende Ausbau barrierefreier Zugänge zu Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern durch eine Verankerung im Gewalthilfegesetz wurde ebenfalls nicht berücksichtigt.
Zudem muss die Verpflichtung zu Anti-Gewalt-Trainings konsequent auch für Täter*innen in Einrichtungen gelten, ebenso muss es im Gewaltschutzgesetz dringend Konkretisierungen für Näherungsverbote, polizeiliche Wegweisung und vorläufige Wohnungsüberlassung in Wohneinrichtungen geben.
Schutz vor Diskriminierung:
Der Staat verpflichtet sich weiterhin, queeres Leben vor Diskriminierung zu schützen. Es soll selbstverständlich sein, gleichberechtigt und diskriminierungs- wie auch gewaltfrei leben zu können. Dafür sollen bewusstseinsschaffende Maßnahmen initiiert werden, die den Zusammenhalt und das Miteinander stärken sollen. Gegen Rassismus soll der Nationale Aktionsplan neu aufgelegt werden.
Präventionsangebote sollen verstärkt vulnerable Gruppen in den Blick nehmen, besonders im Bereich Einsamkeit dessen Auswirkungen und der Umgang damit wird fokussiert. Dafür sollen Hürden zugunsten des Datenaustausches im Rahmen des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes beseitigt werden.
Gleichstellung:
Im Bereich Gleichstellung wird angestrebt, dass Frauen und Männer gleichberechtigt und respektvoll miteinander leben – im Beruf, in der Familie und in der Politik.
Bis 2030 sollen Frauen und Männer den gleichen Lohn haben, dazu wird die Transparenzrichtlinie auf EU-Ebene in nationales Recht umgesetzt. Die Gleichstellungsstrategie wird fortgeführt. Dabei fokussiert die Bundesregierung weiterhin eine interministerielle Kooperation und möchte diese optimieren. Vor allem in der Politik und in Führungspositionen sind Frauen weiterhin unterrepräsentiert, dem soll durch Teilzeitmodelle und gesetzlichen Vorgaben gegen Verstöße vorgegebener Zielgrößen entgegengewirkt werden.
Strukturelle Benachteiligungen für Frauen im Alltag sollen beseitigt werden und unbezahlte Care-Arbeit soll fairer verteilt werden. In Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Medien, in Politik und Parlamenten sollen Frauen gleichberechtigt teilhaben.
Gesundheitsversorgung:
Im Bereich der Gesundheitsversorgung gibt es gute und lückenhafte Ansätze.
Wir begrüßen die geplante geschlechts- und diversitätssensible Ausrichtung der Medizinischen Versorgung, Behandlung und Forschung, welche queere Menschen in dessen Ausführung miteinbezieht. Besondere Bedürfnisse in unterschiedlichen Lebensabschnitten, spezifische Krankheitsbilder wie Endometriose oder Krebs sollen künftig berücksichtigt werden.
Die Grundversorgung in der Gynäkologie, Geburtshilfe und Hebammenversorgung soll zwar flächendeckend gesichert werden, aber auch hier bleibt ein Ausbau bestehender Strukturen zur besseren Versorgung unverbindlich.
Generell soll das Gesundheitswesen und die Pflegeversorgung barrierefrei und inklusiv weiterentwickelt werden. – Der Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen wurde im Koalitionsvertrag nicht mit aufgenommen. Weibernetz setzt sich weiterhin dafür ein, dass der im Dezember 2024 vorgelegte Aktionsplan umgesetzt werden muss und nicht in einer Schublade verschwindet.
Die aktuell desolate Gesundheitsversorgung von Menschen, insbesondere Frauen mit Beeinträchtigungen muss sich dringend verbessern, damit geltende Menschenrechtsverträge auch tatsächlich eingehalten werden.
Schwangerschaftsabbrüche sollen sicher und wohnortnah für jede Frau zugänglich sein. Dafür wird die Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen über die aktuelle Regelung hinaus erweitert. Medizinische Weiterbildung soll gestärkt werden.
Verhütungsmittel könnten bis zum 24. Lebensjahr kostenlos zur Verfügung stehen, dieses Vorhaben soll geprüft werden.
Aktuell besteht der Status Quo im Bereich Schwangerschaftsabbrüche oder Kostenübernahme von Verhütungsmitteln, die Regierung trifft keine konkreten Aussagen im Vertrag. Die Vorschläge der in der letzten Legislaturperiode eingesetzten Kommission zur Prüfung einer außerstrafrechtlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen, bleiben unbeachtet.
Inklusion und Barrierefreiheit:
Eine inklusive Gesellschaft im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention mit dem Recht auf volle wirksame, gleichberechtigte Teilhabe; Barrierefreiheit im privaten sowie öffentlichen Bereich. Soll heißen, Barrierefreiheit soll verbessert werden, öffentlich zugängliche Bauten des Bundes werden bis 2035 barrierefrei gestaltet und in der Privatwirtschaft wird auf Barrierefreiheit hingewirkt – Die Verpflichtung privater Anbieter zur Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen steht weiterhin aus. Für Leichte Sprache und Gebärdensprache wird ein Bundeskompetenzzentrum aufgebaut.
Zumindest soll jedoch das vorhandene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) reformiert und der Diskriminierungsschutz gestärkt und verbessert werden. Außerdem ist die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes weiterhin sicher.
Allerdings bleibt eine strategische Ausrichtung des AGG in Ergänzung mit dem BGG und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz weiterhin aus. Das Leben von Menschen mit Beeinträchtigungen spielt sich nicht nur in öffentlichen Bauten des Bundes ab. Für die Gewährleistung echter Demokratie und Partizipation für eine diskriminierungsfreie Lebensgestaltung, ist die Verpflichtung zur Barrierefreiheit in allen öffentlichen und privaten Sektoren obligatorisch.
Werkstätten für Menschen mit Behinderung:
Werkstätten für Menschen mit Behinderung bleiben erhalten und sollen reformiert werden; zukünftig soll der Wechsel auf den 1. Arbeitsmarkt leichter fallen. Das Werkstättenentgelt soll verbessert werden und Mittel aus der Ausgleichsabgabe fließen zukünftig wieder in die Förderung von Werkstätten und Wohnheimen. Zudem soll der Gewaltschutz in der Behindertenhilfe gestärkt werden. – Interessant ist nun, dass von einer von vielen Menschenrechtsverbänden geforderten De-Institutionalisierung keine Rede mehr ist. Stattdessen wird die Ausgleichsabgabe nun zum Erhalt dieser Strukturen verwendet.
April 2025
Beatrice Gómez und Martina Puschke

Foto: Weibernetz
Kassel (kobinet) Am 5. Mai 2025 ist nicht nur der Europäische Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen, an diesem Tag wollen CDU, SPD und CSU auch den Koalitionsvertrag für die zukünftige Regierungskoalition unterzeichnen. Ein feministischer Blick der politischen Interessenvertretung behinderter Frauen des in Kassel ansässigen Weibernetz in den neuen Koalitionsvertrag verrät, für die Themen im Bereich Frauen-, Gleichstellungs- und Behindertenpolitik steckt nicht viel Neues drin. Das Weibernetz sieht Licht und Schatten für eine intersektionale, menschenrechtsbasierte und barrierefreie Zukunft.
Auf der Internetseite des Weibernetz haben Beatrice Gómez und Martina Puschke am 30. April 2025 folgende Einschätzung zum Koalitionsvertrag veröffentlicht:
Positiv ist: Die neue Bundesregierung bezieht sich auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und die Istanbul Konvention und will diese weiter umsetzen. Auch die Weiterentwicklung der Gewaltschutzstrategie in einen Nationalen Aktionsplan und die Fortführung der Gleichstellungsstrategie ist zu begrüßen. Dass im Bereich der Gesundheitsversorgung auf geschlechtsspezifische Erkrankungen wie Endometriose und eine entsprechende diversitätssensible Versorgung gesetzt wird, ist ein Novum.
Weibernetz vermisst im Koalitionsvertrag hingegen: Eine Gesamtstrategie zur Umsetzung der UN-BRK verknüpft mit der Istanbul Konvention mit Änderungen im Gewaltschutzgesetz und verpflichtende Barrierefreiheit des Hilfesystems im Gewalthilfegesetz. Auch die Verpflichtung privater Anbieter zu Barrierefreiheit, die Umsetzung des Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen, die Konkretisierung der Fortführung der Bundesinitiative Barrierefreiheit, Ansätze zur Bekämpfung von Altersarmut im Kontext Behinderung und Geschlecht, Konzepte zur De-Institutionalisierung, Änderungen im § 218 und einiges mehr. Vor allem vermissen wir eine durchgängige Berücksichtigung der Intersektionalität.
Weibernetz wird sich weiterhin stark machen für eine menschenrechtsbasierte, intersektionale und barrierefreie Gesellschaft. Wir sind bereit für die Legislaturperiode und freuen uns auf Gespräche, zukunftsorientierte geschlechtergerechte Lösungen und gemeinsames konstruktives Streiten!
Zusammengefasst ist für Frauen und queere Menschen mit Beeinträchtigungen insbesondere Folgendes relevant im Koalitionsvertrag:
Gewaltschutz:
Die Istanbul Konvention und die EU-Gewaltschutzrichtlinie sollen umgesetzt werden. Dabei wird die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes begleitet. Die Gewaltschutzstrategie wird als Nationaler Aktionsplan fortentwickelt und um weitere Schutzmaßnahmen für betroffene Frauen im Bereich Präventions-, Aufklärungs- und Täterarbeit verstärkt. Ebenso soll die Koordinierungsstelle Geschlechtsspezifische Gewalt in ihrer Arbeit gestärkt werden. Weiterhin soll es Betroffenen ermöglicht werden, Spuren ohne Strafanzeige auch anonym zu sichern.
Gewaltkriminalität soll bekämpft und insbesondere Frauen besser geschützt werden. Der strafrechtliche Schutz von Frauen und besonders verletzlichen Personen wie Kindern, gebrechlichen Menschen und Menschen mit Behinderung wird durch ein neues Qualifikationsmerkmal bei den Tatbeständen von Mord eingeführt und für weitere Tatbestände wie gefährliche Körperverletzung und schwerer Raub wird diese Erweiterung noch geprüft. Der Tatbestand der Nachstellung wird verschärft und für den Strafrahmen für Zuwiderhandlungen nach dem Gewaltschutzgesetz werden bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen in ebendiesem geschaffen, welche sich in der Anordnung einer elektronischen Fußfessel nach dem spanischen Modell und verpflichtenden Anti-Gewalt-Trainings für Täter*innen wiederspiegeln.
Weitere Vorhaben finden sich in einer Erhöhung des Strafrahmens für Gruppenvergewaltigungen, insbesondere bei gemeinschaftlicher Tatbegehung, Vergewaltigung und Herbeiführung einer Schwangerschaft.
Zur Prüfung stehen weitere strafrechtliche Vorhaben zur Bekämpfung der angestiegenen Gewaltkriminalität durch gefährliche Körperverletzungen durch Waffengebrauch oder ähnlichen Taten und zur Schließung von Strafbarkeitslücken bei offensichtlich unerwünschten und erheblich verbal und nicht-körperlichen sexuellen Belästigungen.
Erstmalig aufgeführt sind Vorhaben zur Einführung eines digitalen Gewaltschutzgesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung Betroffener, welche mit einer Sperrung (anonymer) Hass-Accounts durch strafbare Inhalte einhergehen. Ob die Anonymität der Betroffenen in einem Strafverfahren gewährleistet werden kann, steht zurzeit noch aus.
Sämtliche Vorhaben im Bereich Gewaltschutz und Gewalthilfe sind lediglich einzelne Maßnahmen und lassen ein strategisches Vorgehen zur Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt nicht erkennen. Zum Beispiel bleibt eine Verknüpfung der UN-BRK mit der Istanbul-Konvention weiterhin aus. Der verpflichtende Ausbau barrierefreier Zugänge zu Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern durch eine Verankerung im Gewalthilfegesetz wurde ebenfalls nicht berücksichtigt.
Zudem muss die Verpflichtung zu Anti-Gewalt-Trainings konsequent auch für Täter*innen in Einrichtungen gelten, ebenso muss es im Gewaltschutzgesetz dringend Konkretisierungen für Näherungsverbote, polizeiliche Wegweisung und vorläufige Wohnungsüberlassung in Wohneinrichtungen geben.
Schutz vor Diskriminierung:
Der Staat verpflichtet sich weiterhin, queeres Leben vor Diskriminierung zu schützen. Es soll selbstverständlich sein, gleichberechtigt und diskriminierungs- wie auch gewaltfrei leben zu können. Dafür sollen bewusstseinsschaffende Maßnahmen initiiert werden, die den Zusammenhalt und das Miteinander stärken sollen. Gegen Rassismus soll der Nationale Aktionsplan neu aufgelegt werden.
Präventionsangebote sollen verstärkt vulnerable Gruppen in den Blick nehmen, besonders im Bereich Einsamkeit dessen Auswirkungen und der Umgang damit wird fokussiert. Dafür sollen Hürden zugunsten des Datenaustausches im Rahmen des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes beseitigt werden.
Gleichstellung:
Im Bereich Gleichstellung wird angestrebt, dass Frauen und Männer gleichberechtigt und respektvoll miteinander leben – im Beruf, in der Familie und in der Politik.
Bis 2030 sollen Frauen und Männer den gleichen Lohn haben, dazu wird die Transparenzrichtlinie auf EU-Ebene in nationales Recht umgesetzt. Die Gleichstellungsstrategie wird fortgeführt. Dabei fokussiert die Bundesregierung weiterhin eine interministerielle Kooperation und möchte diese optimieren. Vor allem in der Politik und in Führungspositionen sind Frauen weiterhin unterrepräsentiert, dem soll durch Teilzeitmodelle und gesetzlichen Vorgaben gegen Verstöße vorgegebener Zielgrößen entgegengewirkt werden.
Strukturelle Benachteiligungen für Frauen im Alltag sollen beseitigt werden und unbezahlte Care-Arbeit soll fairer verteilt werden. In Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Medien, in Politik und Parlamenten sollen Frauen gleichberechtigt teilhaben.
Gesundheitsversorgung:
Im Bereich der Gesundheitsversorgung gibt es gute und lückenhafte Ansätze.
Wir begrüßen die geplante geschlechts- und diversitätssensible Ausrichtung der Medizinischen Versorgung, Behandlung und Forschung, welche queere Menschen in dessen Ausführung miteinbezieht. Besondere Bedürfnisse in unterschiedlichen Lebensabschnitten, spezifische Krankheitsbilder wie Endometriose oder Krebs sollen künftig berücksichtigt werden.
Die Grundversorgung in der Gynäkologie, Geburtshilfe und Hebammenversorgung soll zwar flächendeckend gesichert werden, aber auch hier bleibt ein Ausbau bestehender Strukturen zur besseren Versorgung unverbindlich.
Generell soll das Gesundheitswesen und die Pflegeversorgung barrierefrei und inklusiv weiterentwickelt werden. – Der Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen wurde im Koalitionsvertrag nicht mit aufgenommen. Weibernetz setzt sich weiterhin dafür ein, dass der im Dezember 2024 vorgelegte Aktionsplan umgesetzt werden muss und nicht in einer Schublade verschwindet.
Die aktuell desolate Gesundheitsversorgung von Menschen, insbesondere Frauen mit Beeinträchtigungen muss sich dringend verbessern, damit geltende Menschenrechtsverträge auch tatsächlich eingehalten werden.
Schwangerschaftsabbrüche sollen sicher und wohnortnah für jede Frau zugänglich sein. Dafür wird die Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen über die aktuelle Regelung hinaus erweitert. Medizinische Weiterbildung soll gestärkt werden.
Verhütungsmittel könnten bis zum 24. Lebensjahr kostenlos zur Verfügung stehen, dieses Vorhaben soll geprüft werden.
Aktuell besteht der Status Quo im Bereich Schwangerschaftsabbrüche oder Kostenübernahme von Verhütungsmitteln, die Regierung trifft keine konkreten Aussagen im Vertrag. Die Vorschläge der in der letzten Legislaturperiode eingesetzten Kommission zur Prüfung einer außerstrafrechtlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen, bleiben unbeachtet.
Inklusion und Barrierefreiheit:
Eine inklusive Gesellschaft im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention mit dem Recht auf volle wirksame, gleichberechtigte Teilhabe; Barrierefreiheit im privaten sowie öffentlichen Bereich. Soll heißen, Barrierefreiheit soll verbessert werden, öffentlich zugängliche Bauten des Bundes werden bis 2035 barrierefrei gestaltet und in der Privatwirtschaft wird auf Barrierefreiheit hingewirkt – Die Verpflichtung privater Anbieter zur Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen steht weiterhin aus. Für Leichte Sprache und Gebärdensprache wird ein Bundeskompetenzzentrum aufgebaut.
Zumindest soll jedoch das vorhandene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) reformiert und der Diskriminierungsschutz gestärkt und verbessert werden. Außerdem ist die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes weiterhin sicher.
Allerdings bleibt eine strategische Ausrichtung des AGG in Ergänzung mit dem BGG und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz weiterhin aus. Das Leben von Menschen mit Beeinträchtigungen spielt sich nicht nur in öffentlichen Bauten des Bundes ab. Für die Gewährleistung echter Demokratie und Partizipation für eine diskriminierungsfreie Lebensgestaltung, ist die Verpflichtung zur Barrierefreiheit in allen öffentlichen und privaten Sektoren obligatorisch.
Werkstätten für Menschen mit Behinderung:
Werkstätten für Menschen mit Behinderung bleiben erhalten und sollen reformiert werden; zukünftig soll der Wechsel auf den 1. Arbeitsmarkt leichter fallen. Das Werkstättenentgelt soll verbessert werden und Mittel aus der Ausgleichsabgabe fließen zukünftig wieder in die Förderung von Werkstätten und Wohnheimen. Zudem soll der Gewaltschutz in der Behindertenhilfe gestärkt werden. – Interessant ist nun, dass von einer von vielen Menschenrechtsverbänden geforderten De-Institutionalisierung keine Rede mehr ist. Stattdessen wird die Ausgleichsabgabe nun zum Erhalt dieser Strukturen verwendet.
April 2025
Beatrice Gómez und Martina Puschke




