Dresden (kobinet)
Im Jahr 2009 hat Deutschland die UN-Behinderten·rechts·konvention unterschrieben.
Kurz vor Weihnachten 2016 wurde in Deutschland das Bundes·teilhabe·gesetz beschlossen.
Dadurch haben Bund, Länder und Kommunen versprochen, inklusive Lebens·verhältnisse zu schaffen.
Das bedeutet: Alle Menschen sollen überall dabei sein können.
Darauf hat der sächsische Landes·beauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen hingewiesen.
Sein Name ist Michael Welsch.
Er hat zum Europäischen Protest·tag zur Gleich·stellung behinderter Menschen gesprochen.
Michael Welsch sagt: Es gibt Fort·schritte bei der Inklusion.
Aber viele Erwartungen wurden noch nicht erfüllt.
Und es gibt zu wenig Geld in Bund, Ländern und Kommunen.
Deshalb besteht die Gefahr, dass Themen zur Inklusion in den Hinter·grund rücken.
Michael Welsch sagt: Hier müssen wir rechtzeitig unsere Stimme erheben.
Denn Inklusion bedeutet auch die Aus·formung der allgemeinen und anerkannten Menschen·rechte für Menschen mit Behinderungen.
Michael Welsch hofft, dass der Doppel·haushalt 2025/26 noch einmal verbessert wird.
Damit wichtige Haushalts·positionen im Bereich Inklusion nicht gekürzt oder gestrichen werden.
Er denkt besonders an Geld für den Barriere·abbau im Wohnungs·bestand.
Außerdem brauchen wir Geld im Bereich Psychiatrie und Sucht·hilfe sowie für Inklusion an Hoch·schulen.
Michael Welsch weist auch auf das Positions·papier "Sachsen inklusiv 2030" hin.
Daran haben der sächsische Landes·beirat für Inklusion der Menschen mit Behinderungen und die Landes·arbeits·gemeinschaft der kommunalen Behinderten·beauftragten mitgearbeitet.
Sie haben ein sechs·seitiges Positions·papier mit 58 Forderungen in elf Politik·feldern erarbeitet.
Das Positions·papier wurde im letzten Herbst bei den Koalitions·verhandlungen in Sachsen vorgestellt.
Die wichtigste Forderung ist: Das Landes·behinderten·gleichstellungs·recht soll auch für die kommunale Ebene gelten.
Hier finden Sie die Presse·information und das Positions·papier: www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1086880

Foto: Landesinklusionsbeauftragter Sachsen
Dresden (kobinet) "Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2009 und das kurz vor Weihnachten 2016 verabschiedete Bundesteilhabegesetz sind Versprechen abgegeben worden. Bund, Länder und Kommunen haben sich verpflichtet, inklusive Lebensverhältnisse zu schaffen. Neben tatsächlichen Fortschritten zeigt ein Blick in die Realität aber auch, dass viele Erwartungen noch nicht erfüllt worden sind." Darauf hat der sächsische Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, Michael Welsch, anlässlich des Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen hingewiesen. Hinzu komme, dass angesichts der Haushaltssituation in Bund, Ländern und Kommunen und der schwierigen Weltlage die reale Gefahr besteht, dass inklusionspolitische Themen in den Hintergrund rücken. "Hier gilt es, rechtzeitig seine Stimme zu erheben, denn Inklusion bedeutet auch die Ausformung der allgemeinen und anerkannten Menschenrechte mit Blick auf die Belange von Menschen mit Behinderungen."
„Ich hoffe darauf, dass bei der Prioritätensetzung im Doppelhaushalt 2025/26 noch einmal nachgesteuert und damit die Kürzung bzw. Streichung wichtiger Haushaltspositionen im Bereich Inklusion verhindert werden kann“, so der sächsische Landesinklusionsbeauftragte Michael Welsch. Er denke hier insbesondere an Mittel zum Barriereabbau im Wohnungsbestand, an den Bereich Psychiatrie und Suchthilfe sowie Inklusionsmittel im Hochschulbereich. „Ich möchte den Protesttag auch noch einmal zum Anlass nehmen, um auf das Positionspapier ‚Sachsen inklusiv 2030‘ zu verweisen“, so Michael Welsch weiter. Mit diesem Papier haben der sächsische Landesbeirat für Inklusion der Menschen mit Behinderungen und die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Behindertenbeauftragten der Landkreise und kreisfreien Städte (LAG-B) gemeinsam mit dem Landesinklusionsbeauftragten ein sechsseitiges Positionspapier mit 58 Forderungen in elf Politikfeldern erarbeitet und im Kontext der Koalitionsverhandlungen in Sachsen im letzten Herbst öffentlich gemacht. Kern der Forderungen ist die Ausweitung des Landesbehindertengleichstellungsrechts auf die kommunale Ebene.

Foto: Landesinklusionsbeauftragter Sachsen
Dresden (kobinet) "Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2009 und das kurz vor Weihnachten 2016 verabschiedete Bundesteilhabegesetz sind Versprechen abgegeben worden. Bund, Länder und Kommunen haben sich verpflichtet, inklusive Lebensverhältnisse zu schaffen. Neben tatsächlichen Fortschritten zeigt ein Blick in die Realität aber auch, dass viele Erwartungen noch nicht erfüllt worden sind." Darauf hat der sächsische Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, Michael Welsch, anlässlich des Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen hingewiesen. Hinzu komme, dass angesichts der Haushaltssituation in Bund, Ländern und Kommunen und der schwierigen Weltlage die reale Gefahr besteht, dass inklusionspolitische Themen in den Hintergrund rücken. "Hier gilt es, rechtzeitig seine Stimme zu erheben, denn Inklusion bedeutet auch die Ausformung der allgemeinen und anerkannten Menschenrechte mit Blick auf die Belange von Menschen mit Behinderungen."
„Ich hoffe darauf, dass bei der Prioritätensetzung im Doppelhaushalt 2025/26 noch einmal nachgesteuert und damit die Kürzung bzw. Streichung wichtiger Haushaltspositionen im Bereich Inklusion verhindert werden kann“, so der sächsische Landesinklusionsbeauftragte Michael Welsch. Er denke hier insbesondere an Mittel zum Barriereabbau im Wohnungsbestand, an den Bereich Psychiatrie und Suchthilfe sowie Inklusionsmittel im Hochschulbereich. „Ich möchte den Protesttag auch noch einmal zum Anlass nehmen, um auf das Positionspapier ‚Sachsen inklusiv 2030‘ zu verweisen“, so Michael Welsch weiter. Mit diesem Papier haben der sächsische Landesbeirat für Inklusion der Menschen mit Behinderungen und die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Behindertenbeauftragten der Landkreise und kreisfreien Städte (LAG-B) gemeinsam mit dem Landesinklusionsbeauftragten ein sechsseitiges Positionspapier mit 58 Forderungen in elf Politikfeldern erarbeitet und im Kontext der Koalitionsverhandlungen in Sachsen im letzten Herbst öffentlich gemacht. Kern der Forderungen ist die Ausweitung des Landesbehindertengleichstellungsrechts auf die kommunale Ebene.
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