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Inklusion ist Menschenrecht

Logo Deutsches Institut für Menschenrechte
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Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0

BERLIN (kobinet) Anlässlich des heutigen Europäischen Protesttags für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ruft das Deutsche Institut für Menschenrechte Bund, Länder und Kommunen dazu auf, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen voranzutreiben. "Inklusion ist ein Menschenrecht. Die Gesellschaft inklusiv zu gestalten, ist ein staatlicher Auftrag, der sich aus dem Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes und aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergibt," so Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts.

Alle politisch Verantwortlichen müssen sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft und ein demokratisches Miteinander einsetzen, auf Bundesebene, in den Ländern und in den Kommunen. In einer Zeit, in der menschenrechtliche Prinzipien wie Inklusion und Gleichberechtigung zunehmend in Frage gestellt werden, ist dies bedeutender denn je“, so Schlegel weiter.

Menschen mit Behinderungen sind in Deutschland nach wie vor mit vielen Barrieren konfrontiert. Sei es auf dem Arbeitsmarkt, im Bildungssystem, bei der Gesundheitsversorgung, beim Zugang zu barrierefreiem Wohnraum oder zu Kultur- oder Freizeitangeboten. Wollen sich Menschen mit Behinderungen gegen Diskriminierung wehren, stoßen sie auch bei der Justiz auf zahlreiche Barrieren. Aus Sicht des Instituts sind endlich maßgebliche Fortschritte bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen nötig.

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