KÖLN / BERLIN (kobinet)
Beim Europäischen Protest·tag für Menschen mit Behinderung fordern viele eine echte Teilhabe an der Gesellschaft.
Die Lebens·hilfe und toom Bau·markt arbeiten gemeinsam für Inklusion im Arbeits·leben.
Sie geben Menschen mit geistiger Beeinträchtigung oder Lern·behinderung eine Chance für den Beruf.
Das machen sie mit Praktika, Werkstatt·außen·arbeits·plätzen oder normalen Jobs.
Ein Beispiel ist der toom Bau·markt in Wiesloch.
Dort arbeitet Russel Hunt von der Kurpfalz-Werkstatt.
Diese Werkstatt gehört zur örtlichen Lebens·hilfe.
Russel Hunt hat schon in der Ausbildung bei toom als Praktikant gearbeitet.
Seit Anfang des Jahres hat er einen Werkstatt·außen·arbeits·platz im Bau·markt.
Er arbeitet im Lager, räumt Waren ein und fährt den Hub·wagen.
Russel Hunt kann viele Dinge machen.
Er sagt: "Ich bin sehr froh, bei toom zu arbeiten und Teil des Teams zu sein."
toom und die Lebens·hilfe arbeiten seit 2014 zusammen.
Ihr Ziel ist es, Barrieren abzubauen und den Austausch zwischen Menschen mit und ohne Behinderung zu fördern.
Das Wichtigste ist die Teilhabe am Arbeits·leben.
Die Partner bieten Praktika und Werkstatt·außen·arbeits·plätze für Menschen mit Behinderung in den Bau·märkten an.
Bei einem Werkstatt·außen·arbeits·platz bleiben die Mitarbeitenden bei ihrer Werkstatt angestellt.
Sie arbeiten aber direkt im Bau·markt.
Sie haben Kontakt zu Kundinnen und Kunden.
Sie sind Teil des Teams und arbeiten bei den betrieblichen Abläufen mit.

Foto: Maikolaquino In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen
KÖLN / BERLIN (kobinet) Zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung fordern zahlreiche Institutionen immer wieder eine wirkliche Teilhabe an der Gesellschaft. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe und toom Baumarkt setzen sich für Inklusion und Teilhabe im Arbeitsleben ein: In Zusammenarbeit mit örtlichen Lebenshilfen bietet der Baumarkt auch Menschen mit geistiger Beeinträchtigung oder Lernbehinderung eine berufliche Perspektive – sei es durch Praktika, Werkstattaußenarbeitsplätze oder sozial-versicherungspflichtige Stellen.
Zum Beispiel im toom Baumarkt Wiesloch. Hier arbeitet Russel Hunt aus der Kurpfalz-Werkstatt, einer Einrichtung der örtlichen Lebenshilfe. Schon während seiner Berufsbildungszeit in der Werkstatt hatte Hunt als Praktikant im toom gearbeitet – seit Beginn des Jahres ist er nun fest auf einem Werkstattaußenarbeitsplatz mitten im Markt beschäftigt. Lagerarbeiten, Ware einräumen, den Hubwagen fahren: Der junge Mann ist ein Allrounder und sagt begeistert: „Ich bin sehr froh, bei toom zu arbeiten und Teil des Teams zu sein. Es macht mir viel Spaß.“
toom und die Lebenshilfe arbeiten in dieser Form bereits seit dem Jahr 2014 zusammen. Das gemeinsame Ziel besteht darin, Barrieren abzubauen und einen lebhaften Austausch zwischen Menschen mit und ohne Behinderung zu erreichen. Dabei steht die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben im Zentrum. So richten die Partner etwa Praktika und Werkstattaußenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderung in toom Baumärkten ein. Bei dieser Form des Arbeitsplatzes bleiben die Mitarbeitenden mit Behinderung Beschäftigte ihrer Werkstatt (WfbM), arbeiten jedoch mitten im Baumarkt – mit Kontakt zu den Kundinnen und Kunden, aber als Teil des Teams und in die betrieblichen Abläufe eingebunden.

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KÖLN / BERLIN (kobinet) Zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung fordern zahlreiche Institutionen immer wieder eine wirkliche Teilhabe an der Gesellschaft. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe und toom Baumarkt setzen sich für Inklusion und Teilhabe im Arbeitsleben ein: In Zusammenarbeit mit örtlichen Lebenshilfen bietet der Baumarkt auch Menschen mit geistiger Beeinträchtigung oder Lernbehinderung eine berufliche Perspektive – sei es durch Praktika, Werkstattaußenarbeitsplätze oder sozial-versicherungspflichtige Stellen.
Zum Beispiel im toom Baumarkt Wiesloch. Hier arbeitet Russel Hunt aus der Kurpfalz-Werkstatt, einer Einrichtung der örtlichen Lebenshilfe. Schon während seiner Berufsbildungszeit in der Werkstatt hatte Hunt als Praktikant im toom gearbeitet – seit Beginn des Jahres ist er nun fest auf einem Werkstattaußenarbeitsplatz mitten im Markt beschäftigt. Lagerarbeiten, Ware einräumen, den Hubwagen fahren: Der junge Mann ist ein Allrounder und sagt begeistert: „Ich bin sehr froh, bei toom zu arbeiten und Teil des Teams zu sein. Es macht mir viel Spaß.“
toom und die Lebenshilfe arbeiten in dieser Form bereits seit dem Jahr 2014 zusammen. Das gemeinsame Ziel besteht darin, Barrieren abzubauen und einen lebhaften Austausch zwischen Menschen mit und ohne Behinderung zu erreichen. Dabei steht die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben im Zentrum. So richten die Partner etwa Praktika und Werkstattaußenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderung in toom Baumärkten ein. Bei dieser Form des Arbeitsplatzes bleiben die Mitarbeitenden mit Behinderung Beschäftigte ihrer Werkstatt (WfbM), arbeiten jedoch mitten im Baumarkt – mit Kontakt zu den Kundinnen und Kunden, aber als Teil des Teams und in die betrieblichen Abläufe eingebunden.
Alibi statt Aufbruch – Werkstattaußenarbeitsplätze sind keine Inklusion
Was hier als gelungene Inklusion gefeiert wird, ist in Wirklichkeit ein Paradebeispiel für die deutsche Kunst der Umgehung echter Gleichstellung. Der Werkstattaußenarbeitsplatz bei toom mag auf den ersten Blick wie Teilhabe erscheinen, doch bei genauerem Hinsehen bleibt alles beim Alten: Die Betroffenen bleiben Beschäftigte der Werkstatt – also im rechtlichen, arbeitsrechtlichen und oft auch finanziellen Sinne nicht gleichgestellt mit Kolleg:innen ohne Behinderung.
Das bedeutet:
Kein regulärer Arbeitsvertrag.
Kein Tariflohn.
Kein Kündigungsschutz wie im allgemeinen Arbeitsrecht.
Keine vollständige sozialversicherungsrechtliche Absicherung.
Keine Möglichkeit, sich gewerkschaftlich gleichberechtigt zu vertreten.
Die Lebenshilfe sichert sich damit zwei Dinge:
Weiterhin staatlich geförderte Plätze in den Werkstätten – auch wenn sie ausgelagert sind.
Ein inklusives Image, das sich hervorragend in Pressemitteilungen macht.
toom wiederum bekommt motivierte Arbeitskräfte, die nicht nach Tarif bezahlt werden müssen – abgesichert durch das Werkstattsystem. Das Ganze nennt sich dann „Teilhabe“ und wird am 5. Mai, dem Protesttag zur Gleichstellung, als Fortschritt verkauft.
Doch echte Inklusion im Arbeitsleben bedeutet:
Ein regulärer Arbeitsvertrag. Eine tarifliche Bezahlung. Eine volle rechtliche Gleichstellung. Alles andere ist ein Kompromiss zu Lasten der Betroffenen – egal, wie „glücklich“ einzelne Einzelfälle dargestellt werden.
Solange Werkstätten das Eintrittstor und nicht der Ausweg bleiben, ist das keine Inklusion.
Das ist Status quo in netter Verpackung.
Danke Ralph für die tiefere und hintergründige Darstellung meines Beitrags
Anmerkung zum sogenannten „Werkstattaußenarbeitsplatz“: die dort Beschäftigten haben nach wie vor lediglich den „arbeitnehmerähnlichen“ Status der Werkstatt, also ohne Tarifvertrag arbeitend. Hier von Inklusion zu sprechen, ist ein Hohn!