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Gegen Kosteneinsparungen bei Inklusion und Barrierefreiheit

Portrait von Verena Bentele
Verena Bentele
Foto: Irina Tischer

MÜNCHEN (kobinet) Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai fordert der Sozialverband VdK Bayern, jetzt keine Zeit mehr zu verlieren, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen und das Gestalten einer inklusiven und barrierefreien Gesellschaft im Freistaat Bayern voranzutreiben. Mit mehr als 820.000 Mitgliedern in Bayern ist der Sozialverband VdK die größte Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung im Freistaat Bayern und die vom VdK gestellten Forderungen erhalten daraus ein großes politisches Gewicht.

Die Landesvorsitzende des VdK Bayern, Verena Bentele erklärt zu diesen Forderungen: „Aus den bayerischen Bezirken hören wir leider von verschiedenen Einsparungsvorschlägen an die Staatsregierung, die besonders Menschen mit Behinderung betreffen. Trotz der finanziell klammen Situation der Kommunen können wir diese nicht hinnehmen. Beim Bundesteilhabegesetz soll beispielsweise das Wunsch- und Wahlrecht der Berechtigten wieder unter den Mehrkostenvorbehalt gestellt werden. Auch das Einkommen und Vermögen sollen stärker berücksichtigt werden. Menschen mit Behinderung sollten aber frei entscheiden können, wie und wo sie unterstützt werden wollen. Bei Schulbegleitungen an Regelschulen soll das sogenannte ‚Pooling‘ zum Regelfall werden, bei der eine Schulbegleitung mehrere Schülerinnen und Schüler unterstützt. Eine entsprechende Verabredung findet sich mittlerweile auch schon im Koalitionsvertrag auf Bundesebene. Das würde bedeuten, dass es künftig weniger individuelle persönliche Unterstützung gibt. Dies ist der falsche Weg, insbesondere für Kinder mit hohem Unterstützungsbedarf oder dem Bedarf nach einer festen Bezugsperson. Multiprofessionelle Teams – in Ergänzung zur Schulbegleitung – und kleinere Klassen würden die Inklusion an Regelschulen hingegen stärken.“

Zu den Forderungen des VdK Bayern gehört zudem:

  • Die Antragsverfahren zu vereinfachen und zügiger zu bearbeiten.
  • Den Zugang zu bayernweit einheitlichen Leistungen zu erleichtern und flächendeckende Beratung durch die Kostenträger zu ermöglichen.
  • Auch das Hin- und Herschieben von Zuständigkeiten bei Anträgen auf dem Rücken der Betroffenen zu beenden.