MÜNCHEN (kobinet)
Der Sozial-verband VdK Bayern kämpft für die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Am 5. Mai ist der Europäische Protest-tag zur Gleich-stellung von Menschen mit Behinderung.
Europäischer Protest bedeutet: In Europa gehen Menschen auf die Straße, wenn sie etwas ändern wollen.
Sie zeigen mit Schildern und Rufen, dass sie mit etwas nicht einverstanden sind.
Der VdK Bayern fordert: Die UN-Behinderten-rechts-konvention muss umgesetzt werden.
Eine Konvention ist eine Regel, die viele Menschen befolgen, ohne dass sie ein Gesetz ist.
Diese Regeln helfen uns, gut miteinander zu leben.
Bayern muss eine inklusive und barriere-freie Gesellschaft werden.
Der VdK Bayern hat über 820.000 Mitglieder.
Damit ist der VdK Bayern die größte Interessen-vertretung für Menschen mit Behinderung in Bayern.
Bayern ist ein Land im Süden von Deutschland.
Etwas ist bayerisch, wenn es aus Bayern kommt oder zu Bayern gehört.
Deshalb haben die Forderungen vom VdK Bayern großes politisches Gewicht.
Verena Bentele ist die Landes-vorsitzende vom VdK Bayern.
Verena Bentele ist eine blinde Sportlerin aus Deutschland und hat viele Medaillen gewonnen.
Jetzt hilft sie Menschen mit Behinderung.
Sie sagt: Die bayerischen Bezirke wollen Geld sparen.
Diese Einsparungen betreffen besonders Menschen mit Behinderung.
Auch wenn die Kommunen wenig Geld haben: Die Einsparungen dürfen nicht sein.
Beim Bundes-teilhabe-gesetz soll das Wunsch- und Wahl-recht eingeschränkt werden.
Wenn man sich etwas wirklich sehr wünscht, nennt man das einen Wunsch.
Ein Wunsch kann etwas sein, das man haben oder erleben möchte.
Das Wunsch- und Wahl-recht bedeutet: Menschen mit Behinderung dürfen selbst entscheiden, wie sie unterstützt werden wollen.
Auch Einkommen und Vermögen sollen stärker berücksichtigt werden.
Geld das du bekommst ist dein Einkommen, und Geld das du gespart hast ist dein Vermögen.
Beides zusammen zeigt, wie viel Geld du hast.
Das ist nicht gut für Menschen mit Behinderung.
Bei Schul-begleitungen an Regel-schulen soll das Pooling zum Regel-fall werden.
Pooling bedeutet: Eine Schul-begleitung unterstützt mehrere Schülerinnen und Schüler.
Die Folge: Es gibt weniger individuelle persönliche Unterstützung.
Das ist nicht gut für Kinder mit hohem Unterstützungs-bedarf.
Verena Bentele sagt: Diese Einsparungen sind der falsche Weg.
Besser wären multi-professionelle Teams und kleinere Klassen.
Diese Teams sollen zusätzlich zur Schul-begleitung arbeiten.
Das würde die Inklusion an Regel-schulen stärken.
Der VdK Bayern fordert außerdem:
- Die Antrags-verfahren müssen einfacher und schneller werden.
- Die Leistungen müssen in ganz Bayern gleich sein. Es muss überall Beratung geben.
- Die Zuständigkeiten bei Anträgen müssen klar sein. Die Ämter dürfen Menschen mit Behinderung nicht hin und her schicken.
Menschen schicken ein Papier an eine Stelle, um etwas zu bekommen.
Das ausgefüllte Papier nennt man Antrag.
Jede Stelle oder Person hat bestimmte Aufgaben, die sie erledigen soll.
Wenn etwas zu deinen Aufgaben gehört, bist du dafür zuständig.

Foto: Irina Tischer
MÜNCHEN (kobinet) Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai fordert der Sozialverband VdK Bayern, jetzt keine Zeit mehr zu verlieren, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen und das Gestalten einer inklusiven und barrierefreien Gesellschaft im Freistaat Bayern voranzutreiben. Mit mehr als 820.000 Mitgliedern in Bayern ist der Sozialverband VdK die größte Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung im Freistaat Bayern und die vom VdK gestellten Forderungen erhalten daraus ein großes politisches Gewicht.
Die Landesvorsitzende des VdK Bayern, Verena Bentele erklärt zu diesen Forderungen: „Aus den bayerischen Bezirken hören wir leider von verschiedenen Einsparungsvorschlägen an die Staatsregierung, die besonders Menschen mit Behinderung betreffen. Trotz der finanziell klammen Situation der Kommunen können wir diese nicht hinnehmen. Beim Bundesteilhabegesetz soll beispielsweise das Wunsch- und Wahlrecht der Berechtigten wieder unter den Mehrkostenvorbehalt gestellt werden. Auch das Einkommen und Vermögen sollen stärker berücksichtigt werden. Menschen mit Behinderung sollten aber frei entscheiden können, wie und wo sie unterstützt werden wollen. Bei Schulbegleitungen an Regelschulen soll das sogenannte ‚Pooling‘ zum Regelfall werden, bei der eine Schulbegleitung mehrere Schülerinnen und Schüler unterstützt. Eine entsprechende Verabredung findet sich mittlerweile auch schon im Koalitionsvertrag auf Bundesebene. Das würde bedeuten, dass es künftig weniger individuelle persönliche Unterstützung gibt. Dies ist der falsche Weg, insbesondere für Kinder mit hohem Unterstützungsbedarf oder dem Bedarf nach einer festen Bezugsperson. Multiprofessionelle Teams – in Ergänzung zur Schulbegleitung – und kleinere Klassen würden die Inklusion an Regelschulen hingegen stärken.“
Zu den Forderungen des VdK Bayern gehört zudem:
- Die Antragsverfahren zu vereinfachen und zügiger zu bearbeiten.
- Den Zugang zu bayernweit einheitlichen Leistungen zu erleichtern und flächendeckende Beratung durch die Kostenträger zu ermöglichen.
- Auch das Hin- und Herschieben von Zuständigkeiten bei Anträgen auf dem Rücken der Betroffenen zu beenden.

Foto: Irina Tischer
MÜNCHEN (kobinet) Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai fordert der Sozialverband VdK Bayern, jetzt keine Zeit mehr zu verlieren, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen und das Gestalten einer inklusiven und barrierefreien Gesellschaft im Freistaat Bayern voranzutreiben. Mit mehr als 820.000 Mitgliedern in Bayern ist der Sozialverband VdK die größte Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung im Freistaat Bayern und die vom VdK gestellten Forderungen erhalten daraus ein großes politisches Gewicht.
Die Landesvorsitzende des VdK Bayern, Verena Bentele erklärt zu diesen Forderungen: „Aus den bayerischen Bezirken hören wir leider von verschiedenen Einsparungsvorschlägen an die Staatsregierung, die besonders Menschen mit Behinderung betreffen. Trotz der finanziell klammen Situation der Kommunen können wir diese nicht hinnehmen. Beim Bundesteilhabegesetz soll beispielsweise das Wunsch- und Wahlrecht der Berechtigten wieder unter den Mehrkostenvorbehalt gestellt werden. Auch das Einkommen und Vermögen sollen stärker berücksichtigt werden. Menschen mit Behinderung sollten aber frei entscheiden können, wie und wo sie unterstützt werden wollen. Bei Schulbegleitungen an Regelschulen soll das sogenannte ‚Pooling‘ zum Regelfall werden, bei der eine Schulbegleitung mehrere Schülerinnen und Schüler unterstützt. Eine entsprechende Verabredung findet sich mittlerweile auch schon im Koalitionsvertrag auf Bundesebene. Das würde bedeuten, dass es künftig weniger individuelle persönliche Unterstützung gibt. Dies ist der falsche Weg, insbesondere für Kinder mit hohem Unterstützungsbedarf oder dem Bedarf nach einer festen Bezugsperson. Multiprofessionelle Teams – in Ergänzung zur Schulbegleitung – und kleinere Klassen würden die Inklusion an Regelschulen hingegen stärken.“
Zu den Forderungen des VdK Bayern gehört zudem:
- Die Antragsverfahren zu vereinfachen und zügiger zu bearbeiten.
- Den Zugang zu bayernweit einheitlichen Leistungen zu erleichtern und flächendeckende Beratung durch die Kostenträger zu ermöglichen.
- Auch das Hin- und Herschieben von Zuständigkeiten bei Anträgen auf dem Rücken der Betroffenen zu beenden.