Dresden (kobinet)
Die Förderung für barrierefreies Wohnen wird gestoppt.
Barrierefrei bedeutet: Nichts steht im Weg und alle Menschen können überall hinkommen.
Jeder kann alles benutzen, auch Menschen mit Rollstuhl oder anderen Hilfs-Mitteln.
Das hat die Regierung von Sachsen entschieden.
Regierung bedeutet: Die wichtigsten Menschen in einem Land bestimmen zusammen, was passieren soll.
Sie machen Regeln und sorgen dafür, dass alle gut leben können.
Im Jahr 2025 gibt es kein Geld mehr für den Umbau von Wohnungen.
Diese Förderung war für Menschen mit Behinderung wichtig.
Die Landes-arbeits-gemeinschaft Selbst-hilfe Sachsen ist eine Organisation für Menschen mit Behinderung.
Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe bedeutet: Menschen treffen sich in Gruppen um sich bei Problemen zu helfen.
Diese Gruppen arbeiten in einem Land zusammen.
Die Abkürzung dafür ist: LAG SH.
Die LAG SH kritisiert die Entscheidung der Regierung.
Entscheidung bedeutet: Sie wählen aus mehreren Möglichkeiten eine Sache aus.
Sie überlegen was Sie wollen und was gut für Sie ist.
Die Regierung hat ein Versprechen gebrochen.
Im Koalitions-vertrag steht:
Koalitionsvertrag bedeutet: Parteien schreiben auf, was sie zusammen machen wollen, wenn sie regieren.
Das ist wie ein Plan für ihre gemeinsame Arbeit.
Wir fördern barrierefreies Bauen und Umbauen.
Wir helfen Menschen mit Behinderung bei der Wohnungs-förderung.
Förderung bedeutet: Wir helfen dir, besser zu werden und geben dir Geld oder Unterstützung.
Du kannst damit lernen, arbeiten oder deine Ziele erreichen.
Es gibt zu wenig barrierefreie Wohnungen in Sachsen.
Eine Studie aus dem Jahr 2015 zeigt: Es fehlen 74.000 Wohnungen für Menschen mit Mobilitäts-einschränkungen.
Bis zum Jahr 2030 steigt der Bedarf auf 77.000 Wohnungen.
Das Förder-programm hat in den letzten 7 Jahren viel erreicht.
Mehr als 5.000 Wohnungen wurden im ehemaligen Regierungs-bezirk Dresden angepasst.
Im ganzen Bundes-land Sachsen waren es doppelt so viele.
Die LAG SH sagt: Der Bedarf wird größer, nicht kleiner.
Es leben immer mehr ältere Menschen in Sachsen.
Die Streichung des Förder-programms schadet dem Land sozial und finanziell.
Streichung bedeutet: Wenn etwas gestrichen wird, ist es nicht mehr da.
Wir nehmen es weg, weil wir es nicht mehr brauchen.

Foto: H.Smikac
DRESDEN (kobinet) Nach einer Information der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen (LAG SH) wird die Förderung der Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen durch die Sächsische Staatsregierung im Jahr 2025 nicht mehr aufgenommen. Der Ende März 2025 von der sächsischen Staatsregierung vorgelegte Entwurf für den Doppelhaushalt 2025/2026 ließ es bereits erahnen. Doch bereits zwei Wochen später herrscht traurige Gewissheit zu dieser bisherigen Förderung Gewissheit – die Förderung Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen wird im Jahr 2025 nicht wieder aufgenommen. Für 2026 heißt das nichts Gutes, denn was bekanntlich einmal beendet wurde, wird nicht wieder eingeführt.
Menschen mit Behinderung, welche die LAG SH Sachsen in wesentlichem Maße vertritt, können nun nicht mehr davon ausgehen, dass in diesem Zusammenhang getroffene Aussagen im sächsischen Koalitionsvertrag mit Inhalt gefüllt werden. In diesem Entwurf heißt es: „Wir tragen der demografischen Entwicklung Rechnung und fördern verstärkt barrierefreies Bauen und Umbauen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Wohnungsförderung zielgenauer auf die Bedarfe von Menschen mit Behinderung eingeht.“
Der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum ergibt sich aus dem Vorhandensein der menschlichen Vielfalt, hier insbesondere durch angeborene oder erworbene Behinderungen oder auch durch das Fortschreiten des Alterns. Dass dieses Wohnen in einem selbstbestimmten Rahmen erfolgen soll, gebietet, so wird von der LAGHS unterstrichen, unsere Verfassung. Aber auch finanziell – und damit haushaltspolitisch wichtig – ist diese Art des Wohnens anderen „Arten der Unterbringung“ deutlich überlegen.
Das Vorhandensein von barrierefreiem Wohnraum ist hingegen nicht ansatzweise dem Bedarf entsprechend. Für den Freistaat Sachsen wurde dazu bereits 2015 eine Studie in Auftrag gegeben, mit dem Ergebnis, dass zum Zeitpunkt der Studie 74.000 Wohnungen fehlten, welche die Bedarfe von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen erfüllen. Bis zum Jahre 2030 wurde der Bedarf auf 77.000 Einheiten geschätzt.
Die daraus entstandene Förderrichtlinie hat diesen Bedarf in den letzten sieben Jahren erfolgreich versucht abzubauen. Allein für den ehemaligen Regierungsbezirk Dresden ergab sich so eine Anpassung von Wohnraum in mehr als 5.000 Fällen, wobei die LAG SH Sachsen eine Anlaufstelle für die Beratung war. Bezogen auf den gesamten Freistaat sollte die Zahl etwas mehr als doppelt so hoch sein. Das ist ein großer Erfolg und zeigt, wie wichtig dieses Programm ist. Darüber hinaus verdeutlicht es, dass der Bedarf immer noch sehr groß ist und aufgrund der allseits bekannten demografischen Entwicklung nicht kleiner, sondern vielmehr noch größer wird.
Dazu stellt die LAG SH zusammenfassend fest: „Diese Nichtwiederaufnahme des Förderprogrammes steht dazu in völligem Widerspruch. Das Problem ist akut! Und das Problem ist groß. Ebenso groß ist der Schaden, den der Freistaat durch den Verlust dieses Förderprogrammes verursacht – sozial-, innen- und finanzpolitisch.“

Foto: H.Smikac
DRESDEN (kobinet) Nach einer Information der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen (LAG SH) wird die Förderung der Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen durch die Sächsische Staatsregierung im Jahr 2025 nicht mehr aufgenommen. Der Ende März 2025 von der sächsischen Staatsregierung vorgelegte Entwurf für den Doppelhaushalt 2025/2026 ließ es bereits erahnen. Doch bereits zwei Wochen später herrscht traurige Gewissheit zu dieser bisherigen Förderung Gewissheit – die Förderung Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen wird im Jahr 2025 nicht wieder aufgenommen. Für 2026 heißt das nichts Gutes, denn was bekanntlich einmal beendet wurde, wird nicht wieder eingeführt.
Menschen mit Behinderung, welche die LAG SH Sachsen in wesentlichem Maße vertritt, können nun nicht mehr davon ausgehen, dass in diesem Zusammenhang getroffene Aussagen im sächsischen Koalitionsvertrag mit Inhalt gefüllt werden. In diesem Entwurf heißt es: „Wir tragen der demografischen Entwicklung Rechnung und fördern verstärkt barrierefreies Bauen und Umbauen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Wohnungsförderung zielgenauer auf die Bedarfe von Menschen mit Behinderung eingeht.“
Der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum ergibt sich aus dem Vorhandensein der menschlichen Vielfalt, hier insbesondere durch angeborene oder erworbene Behinderungen oder auch durch das Fortschreiten des Alterns. Dass dieses Wohnen in einem selbstbestimmten Rahmen erfolgen soll, gebietet, so wird von der LAGHS unterstrichen, unsere Verfassung. Aber auch finanziell – und damit haushaltspolitisch wichtig – ist diese Art des Wohnens anderen „Arten der Unterbringung“ deutlich überlegen.
Das Vorhandensein von barrierefreiem Wohnraum ist hingegen nicht ansatzweise dem Bedarf entsprechend. Für den Freistaat Sachsen wurde dazu bereits 2015 eine Studie in Auftrag gegeben, mit dem Ergebnis, dass zum Zeitpunkt der Studie 74.000 Wohnungen fehlten, welche die Bedarfe von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen erfüllen. Bis zum Jahre 2030 wurde der Bedarf auf 77.000 Einheiten geschätzt.
Die daraus entstandene Förderrichtlinie hat diesen Bedarf in den letzten sieben Jahren erfolgreich versucht abzubauen. Allein für den ehemaligen Regierungsbezirk Dresden ergab sich so eine Anpassung von Wohnraum in mehr als 5.000 Fällen, wobei die LAG SH Sachsen eine Anlaufstelle für die Beratung war. Bezogen auf den gesamten Freistaat sollte die Zahl etwas mehr als doppelt so hoch sein. Das ist ein großer Erfolg und zeigt, wie wichtig dieses Programm ist. Darüber hinaus verdeutlicht es, dass der Bedarf immer noch sehr groß ist und aufgrund der allseits bekannten demografischen Entwicklung nicht kleiner, sondern vielmehr noch größer wird.
Dazu stellt die LAG SH zusammenfassend fest: „Diese Nichtwiederaufnahme des Förderprogrammes steht dazu in völligem Widerspruch. Das Problem ist akut! Und das Problem ist groß. Ebenso groß ist der Schaden, den der Freistaat durch den Verlust dieses Förderprogrammes verursacht – sozial-, innen- und finanzpolitisch.“




