Berlin (kobinet)
Wir haben jetzt eine neue Regierung.
Die Regierung bestimmt, wie das Land geleitet wird.
Sie besteht aus wichtigen Leuten, die zusammen Entscheidungen treffen und neue Regeln für alle machen.
Jürgen Dusel ist Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Er ist noch geschäftsführend im Amt.
Geschäftsführend bedeutet: Jemand leitet für eine bestimmte Zeit eine Firma oder ein Amt.
Diese Person hat aber nicht alle Rechte oder ist nur übergangsweise in dieser Aufgabe.
Das heißt: Er macht seine Arbeit noch weiter.
Jürgen Dusel erklärt das auf seiner Facebook-Seite.
Eine Facebook-Seite ist ein Ort im Internet, wo man Bilder und Texte für alle sichtbar macht.
Dort kann man mit Freunden oder Kunden reden.
Er bleibt so lange im Amt, bis die neue Regierung da ist.
Zuerst muss das Parlament den neuen Kanzler wählen.
In einem Parlament treffen sich Leute, die von den Menschen gewählt wurden.
Sie sprechen über wichtige Themen und entscheiden, welche Regeln für alle gelten sollen.
Und die neuen Minister müssen ernannt werden.
Das Gesetz für die Behindertenbeauftragten heißt: Behindertengleichstellungsgesetz.
Dieses Gesetz sorgt dafür, dass Menschen mit Behinderung gleich behandelt werden.
Alle sollen die gleichen Chancen haben und niemand soll benachteiligt werden.
In diesem Gesetz steht: Die Regierung muss einen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen bestellen.
Diese Person hat eine wichtige Aufgabe.
Mit "diese Person" meint man eine andere Person, über die man spricht.
Man zeigt auf jemanden, ohne den Namen zu nennen.
Die Person soll dafür sorgen, dass Menschen mit und ohne Behinderungen gleich gut leben können.
Bis die neue Regierung einen neuen Beauftragten bestimmt, bleibt Jürgen Dusel im Amt.
So steht es auf der Facebook-Seite vom Behindertenbeauftragten.

Foto: Bundesbehindertenbeauftragter
Berlin (kobinet) Während wir uns immer noch in der Umbruchphase von einer Regierungskoalition zur anderen befinden, ist auch der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, derzeit noch geschäftsführend im Amt. Wie es nach der Wahl des Bundskanzlers und der Benennung der Minister*innen weitergeht, das steht noch in den Sternen. Auf seine Facebookseite erklärte Jürgen Dusel, was es konkret bedeutet, dass er derzeit das Amt des Behindertenbeauftragten derzeit geschäftsführend ausübt.
„Auch während der Zeit der Regierungsbildung ist das Amt weiterhin besetzt. Nach der Regierungsbildung, also der Wahl des künftigen Kanzlers durch das Parlament sowie der Ernennung der Bundesministerinnen und -minister, werden auch die künftigen Beauftragten ernannt. Die Grundlage für Auftrag und Ernennung des oder der Behindertenbeauftragten bildet das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Dort heißt es: ‚Die Bundesregierung bestellt eine Beauftragte oder einen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen.‘ (§17) Und weiter: ‚Aufgabe der beauftragten Person ist es, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird.‘ (§18) Bis die neue Bundesregierung also über die künftige Besetzung des Amtes der beauftragten Person für die Belange von Menschen mit Behinderungen entschieden hat, bleibt Jürgen Dusel zunächst geschäftsführend im Amt“, heißt es auf der Facebookseite des Bundesbehindertenbeauftragten zur Information des derzeitige Status und des weiteren Vorgehens.
Link zum Facebook-Eintrag auf der Facebookseite des Bundesbehindertenbeauftragten

Foto: Bundesbehindertenbeauftragter
Berlin (kobinet) Während wir uns immer noch in der Umbruchphase von einer Regierungskoalition zur anderen befinden, ist auch der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, derzeit noch geschäftsführend im Amt. Wie es nach der Wahl des Bundskanzlers und der Benennung der Minister*innen weitergeht, das steht noch in den Sternen. Auf seine Facebookseite erklärte Jürgen Dusel, was es konkret bedeutet, dass er derzeit das Amt des Behindertenbeauftragten derzeit geschäftsführend ausübt.
„Auch während der Zeit der Regierungsbildung ist das Amt weiterhin besetzt. Nach der Regierungsbildung, also der Wahl des künftigen Kanzlers durch das Parlament sowie der Ernennung der Bundesministerinnen und -minister, werden auch die künftigen Beauftragten ernannt. Die Grundlage für Auftrag und Ernennung des oder der Behindertenbeauftragten bildet das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Dort heißt es: ‚Die Bundesregierung bestellt eine Beauftragte oder einen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen.‘ (§17) Und weiter: ‚Aufgabe der beauftragten Person ist es, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird.‘ (§18) Bis die neue Bundesregierung also über die künftige Besetzung des Amtes der beauftragten Person für die Belange von Menschen mit Behinderungen entschieden hat, bleibt Jürgen Dusel zunächst geschäftsführend im Amt“, heißt es auf der Facebookseite des Bundesbehindertenbeauftragten zur Information des derzeitige Status und des weiteren Vorgehens.
Link zum Facebook-Eintrag auf der Facebookseite des Bundesbehindertenbeauftragten