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Behindertenbeauftragter noch geschäftsführend im Amt

Sharepic: Gut zu wissen des Bundesbehindertenbeauftragten
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Foto: Bundesbehindertenbeauftragter

Berlin (kobinet) Während wir uns immer noch in der Umbruchphase von einer Regierungskoalition zur anderen befinden, ist auch der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, derzeit noch geschäftsführend im Amt. Wie es nach der Wahl des Bundskanzlers und der Benennung der Minister*innen weitergeht, das steht noch in den Sternen. Auf seine Facebookseite erklärte Jürgen Dusel, was es konkret bedeutet, dass er derzeit das Amt des Behindertenbeauftragten derzeit geschäftsführend ausübt.

„Auch während der Zeit der Regierungsbildung ist das Amt weiterhin besetzt. Nach der Regierungsbildung, also der Wahl des künftigen Kanzlers durch das Parlament sowie der Ernennung der Bundesministerinnen und -minister, werden auch die künftigen Beauftragten ernannt. Die Grundlage für Auftrag und Ernennung des oder der Behindertenbeauftragten bildet das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Dort heißt es: ‚Die Bundesregierung bestellt eine Beauftragte oder einen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen.‘ (§17) Und weiter: ‚Aufgabe der beauftragten Person ist es, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird.‘ (§18) Bis die neue Bundesregierung also über die künftige Besetzung des Amtes der beauftragten Person für die Belange von Menschen mit Behinderungen entschieden hat, bleibt Jürgen Dusel zunächst geschäftsführend im Amt“, heißt es auf der Facebookseite des Bundesbehindertenbeauftragten zur Information des derzeitige Status und des weiteren Vorgehens.

Link zum Facebook-Eintrag auf der Facebookseite des Bundesbehindertenbeauftragten