
Foto: Liga Selbstvertretung
Erfurt (kobinet) Vertreter*innen von Selbstvertretungsorganistionen, die an Verhandlungen zu Landesrahmenverträgen beteiligt sind, trafen sich gestern auf Einladung des NETZWERK ARTIKEL 3 und der LIGA Selbstvertretung in Thüringen zu einer Schulung zur Mitgestaltung von Landesrahmenverträgen, die das Bundesteilhabegesetz vorsieht. Klar wurde dabei, wie wichtig es ist, die Rahmenverträge so zu gestalten, dass Aussonderung überwunden und Inklusion ermöglicht wird.










































