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Foto: kobinet
Bremen (kobinet) Das Sozialgericht Bremen hat entschieden, dass das Merkzeichen auch zugestanden werden kann, wenn Menschen zwar noch kurze Stücke gehen können, sich dabei aber an einem Rollstuhl oder Rollator festhalten müssen (Az. S 20 SB 297/16). Das geht aus einem Bericht der Online-Ausgabe der Nordwest-Zeitung NWZ ONLINE hervor, auf den Doris Josquin die kobinet-nachrichten hingewiesen hat.




