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BERLIN (KOBINET) Der Behandlungsbedarf aufgrund psychischer Erkrankungen steigt seit Jahren kontinuierlich an. Für Menschen mit kognitiven oder Hörbeeinträchtigungen ist es besonders schwierig psychotherapeutische Angebote zu finden, die sie nutzen können.
Das stellt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen auf der Grudnlage einer Antwort der Bundesregierung auf schriftliche Fragen zum Zugang behinderter Menschen zu psychotherapeutischen Angeboten fest.
Konkrete Zahlen über Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die die Therapien für Menschen kognitiven Beeinträchtigungen oder Therapien in Gebärdensprache anbieten, liegen der Bundesregierung nicht einmal vor. Lediglich 39 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gaben laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung an, dass sie über Kenntnisse der Gebärdensprache verfügen. Eine bedarfsgerechte Versorgung gehörloser Personen ist so nicht gewährleistet.
Immerhin wurde vergangenen Oktober die Psychotherapie-Richtlinie angepasst, so dass kognitiv beeinträchtigte Menschen mehr Zeiteinheiten erhalten und auf Wunsch Bezugspersonen einbeziehen können. Zu begrüßen ist auch, dass Kassenärztlichen Vereinigungen durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz nun verpflichtet sind, behinderte Menschen über Zugangsmöglichkeiten zur Versorgung zu informieren.
Dennoch reicht das vorhandene Angebot bei weitem nicht aus, um behinderten Menschen den Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung in ausreichendem Umfang zu ermöglichen. Bereits in der Psychotherapie-Ausbildung sollten die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen vermittelt werden. Wünschenswert wäre außerdem ein verbessertes Angebot für Therapeutinnen und Therapeuten zum Erlernen der Deutschen Gebärdensprache.
Die Anschriften jener 39 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die angaben über Kenntnisse der Gebärdensprache zu verfügen, können hier nachgelesen werden.