
Foto: Franz Schmahl
BERLIN (KOBINET)
BERLIN (KOBINET) Ein Berliner Teilhabegesetz ist vom Senat beschlossen. Nun soll es darum gehen, es für Menschen mit Behinderung nutzbar zu machen und die dafür nötigen Voraussetzungen für einen guten Übergang ins neue System der Eingliederungshilfe zu schaffen.
Wie es mit dem Gesetzesentwurf jetzt parlamentarisch und künftig in der Umsetzung weitergeht, darüber informierten heute auf einem Pressetermin die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Elke Breitenbach sowie Sigrid Klebba, Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, und Martin Matz, Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.
Der Entwurf des Senats zum Berliner Teilhabegesetz wird nun an das Berliner Abgeordnetenhaus übergeben. Damit es zum 1. Januar 2020 in Kraft treten und entsprechende Leistungen gewährt werden können, soll es gemeinsam mit dem Haushaltsgesetz 2020/21 beraten und beschlossen werden. Diese Vorgehensweise soll sicherstellen, dass genügend Mittel für die neue Aufgabe eingeplant werden.
Eine Beratung mit Betroffenen über den Entwurf war geplatzt, weil die Übersetzung in Gebärdensprache nicht organisiert werden konnte. Die darauf folgende Anhörung trug nach Ansicht Beteiligter eher formalen Charakter.





@arndhellinger:disqus
Der Entwurf findet sich hier: https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IntArbSoz/vorgang/ias18-0158-v.pdf
Und wo kann mensch diesen Gesetzentwurf jetzt im Wortlaut nachlesen…?