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Berliner Teilhabegesetz vom Senat beschlossen

Foto zeigt Rotes Rathaus von Berlin
Foto zeigt Rotes Rathaus von Berlin
Foto: Franz Schmahl

BERLIN (KOBINET)

BERLIN (KOBINET) Ein Berliner Teilhabegesetz ist vom Senat beschlossen. Nun soll es darum gehen, es für Menschen mit Behinderung nutzbar zu machen und die dafür nötigen Voraussetzungen für einen guten Übergang ins neue System der Eingliederungshilfe zu schaffen.



Wie es mit dem Gesetzesentwurf jetzt parlamentarisch und  künftig in der Umsetzung weitergeht, darüber informierten heute auf  einem Pressetermin die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales  Elke Breitenbach sowie Sigrid Klebba, Staatssekretärin in der  Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, und Martin Matz, Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.   

Der Entwurf des Senats zum Berliner Teilhabegesetz wird nun an das  Berliner Abgeordnetenhaus übergeben. Damit es zum 1. Januar 2020 in  Kraft treten und entsprechende Leistungen gewährt werden können, soll es  gemeinsam mit dem Haushaltsgesetz 2020/21 beraten und beschlossen  werden. Diese Vorgehensweise soll sicherstellen, dass genügend Mittel  für die neue Aufgabe eingeplant werden. 

Eine Beratung mit Betroffenen über den Entwurf war geplatzt, weil die Übersetzung in Gebärdensprache nicht organisiert werden konnte. Die darauf folgende Anhörung trug nach Ansicht Beteiligter eher formalen Charakter.

Lesermeinungen

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rgr
19.07.2019 21:20

@arndhellinger:disqus

Der Entwurf findet sich hier: https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IntArbSoz/vorgang/ias18-0158-v.pdf

Arnd Hellinger
19.07.2019 20:45

Und wo kann mensch diesen Gesetzentwurf jetzt im Wortlaut nachlesen…?