
Foto: BMG
Berlin (kobinet) Es hatte sich schon anhand der schriftlichen Stellungnahmen von einer Reihe von Verbänden angedeutet. Die Einschränkung der Wahlfreiheit von Menschen, die intensivpflegerische Unterstützung benötigen, stieß auch bei der mündlichen Anhörung des Referentenentwurfs für ein Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz (RISG), die heute im Bundesgesundheitsministerium in Berlin stattfand, auf breite Ablehnung. Behinderte Menschen müssten auch weiterhin ihre Unterstützung dort erhalten, wo sie wohnen möchten und keinesfalls nur ausnahmsweise zu Hause wie von der Bundesregierung geplant, wurde mehrfach und eindeutig betont.











































