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Unterfranken (kobinet) Wie wichtig es ist, dass die vom Bundesjustizministerium geplante Reform des Betreuungsrecht auch die Selbstbestimmung behinderter Menschen stärkt, die in ihrer Kommunikation eingeschränkt sind, zeigt ein Beispiel aus Unterfranken. Dort wird einer Frau nach wie vor der Kontakt zu einem behinderten Mann verweigert, der nicht sprechen kann und längere Zeit bei ihr gewohnt hat, bevor er auf Betreiben der gesetzlichen Betreuerin in ein Heim umziehen musste.









































