
Foto: Irina Tischer
BERLIN (kobinet) Durch die befristete Senkung der Mehrwertsteuer kann es bis zum Jahresende in einzelnen Leistungsbereichen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu geringeren Eigenbeteiligungen und Zuzahlungen kommen. Darauf weist die Bundesregierung in einer Antwort auf die entsprechende Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Partei DIE LINKE hin.










































