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Zwischenzeitlich geringere Zuzahlungen möglich

Geldscheine
Budget, Geldscheine
Foto: Irina Tischer

BERLIN (kobinet) Durch die befristete Senkung der Mehrwertsteuer kann es bis zum Jahresende in einzelnen Leistungsbereichen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu geringeren Eigenbeteiligungen und Zuzahlungen kommen. Darauf weist die Bundesregierung in einer Antwort auf die entsprechende Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Partei DIE LINKE hin.



Eine darüber hinausgehende Reduzierung würde jedoch dem Zweck der Eigenbeteiligungen und Zuzahlungen entgegenstehen, heißt es dazu auch in der Antwort der Bundesregierung, denn die Zuzahlungen trügen zu einer ausgewogenen Lastenverteilung im Gesundheitswesen bei. Mit Blick auf die langfristigen gesellschaftlichen Herausforderungen sieht die Bundesregierung Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen als Stabilitätsfaktor.

Die Antwort der Bundesregierung auf diese Kleine Anfrage kann HIER nachgelesen werden.