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HAMBURG (kobinet) Die Kanzlei Menschen und Rechte hat für neun Mandantinnen und Mandanten, unterstützt von der Behindertenrechtsorganisation AbilityWatch e.V., Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Beschwerde richtet sich gegen gesetzgeberisches Unterlassen. Es geht dabei um drohende medizinische Versorgungsengpässe in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Für einen solchen Fall ist gesetzlich nicht geregelt, nach welchen Kriterien die dann zu knappen Behandlungskapazitäten verteilt werden sollen.
Dass der Gesetzgeber hier keine Regelung getroffen hat, ist auch deswegen besonders problematisch, weil mehrere medizinische Fachgesellschaften daraufhin eine Leitlinie entwickelt haben. In der Leitlinie wird einerseits betont, dass das Diskriminierungsverbot beachtet und gleiche Behandlungschancen eingeräumt werden sollen. Gleichwohl wird bei nicht ausreichenden Versorgungskapazitäten als einziges Zuteilungskriterium die „Erfolgsaussicht der Behandlung“ angeführt.
Die komplette Information der Kanzlei Menschen und Rechte zur Verfassungsbeschwerde in dieser Sache ist HIER nachzulesen.




