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Bundesverfassungsgericht nimmt sich der Triage-Thematik an

Schild: Verfassungsbeschwerde Triage
Schild: Verfassungsbeschwerde Triage
Foto: AbilityWatch

Berlin (kobinet) Das Bundesverfassungsgericht nimmt sich der von AbilityWatch unterstützten Verfassungsbeschwerde zur Triage-Problematik während der Corona-Pandemie an. Bevor es zum Hauptsacheverfahren kommt, hatten die Richterinnen und Richter in Karslruhe allerdings über einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung zu entscheiden, der abgelehnt wurde. Diesen hatten die Beschwerdeführer von AbilityWatch gestellt, um den Gesetzgeber schnellstmöglich mit der Regelung von Triage-Situationen während der Corona-Pandemie zu befassen.

Das Bundesverfassungsgericht sah neben der zum Zeitpunkt der Entscheidung am 16. Juli 2020 verhältnismäßig niedrigen Infektionslage auch rechtliche Fragestellungen als Grund für die Ablehnung der einstweiligen Anordnung, wie AbilityWatch berichtet: „Wenn sich […] später herausstellte, dass eine gesetzliche Regelung verfassungsrechtlich nicht geboten ist, aber die einstweilige Anordnung dennoch erlassen würde, griffe diese ganz außerordentlich in die Aufgabenverteilung zwischen den Staatsgewalten ein und erzeugte zudem organisatorischen und monetären Aufwand.”

Eingehende Prüfung notwendig

Inhaltlich sieht das Bundesverfassungsgericht nach Einschätzung von AbilityWatch scheinbar durchaus einen Beratungsbedarf für den Bereich der Verfassungsbeschwerde. So schreiben die Richterinnen und Richter: “Sie wirft die Frage auf, ob und wann gesetzgeberisches Handeln in Erfüllung einer Schutzpflicht des Staates gegenüber behinderten Menschen verfassungsrechtlich geboten ist und wie weit der Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers für die Regelung konkreter medizinischer Priorisierungsentscheidungen reicht. Dies bedarf einer eingehenden Prüfung, die im Rahmen eines Eilverfahrens nicht möglich ist.” Auch wenn mit Blick auf die sich langsam wieder zuspitzende Infektionslage eine möglichst rasche Aufforderung des Gesetzgebers zur Regelung von Triage-Situationen aus Sicht von AbilityWatch zu begrüßen wäre, freut sich das Aktionsbündnis darüber, dass das Bundesverfassungsgericht die Relevanz und Wichtigkeit dieses Themas erkannt zu haben scheint. „Wir blicken damit dem Hauptsachenverfahren positiv entgegen“, heißt es dazu von AbilityWatch.

Die Finanzierung der Verfassungsbeschwerde kann durch Spenden auf das Konto von Abilitywatch e.V. (IBAN: DE62830654080004176138, Skatbank) oder bei GoFundMe unterstützt werden.

Link zur Information von AbilityWatch und zu weiteren Informationen zur Verfassungsbeschwerde