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Berlin (kobinet) „Am 1. Januar 2023 tritt das reformierte Betreuungsrecht in Kraft. Im Fokus der Reform stehen Wunsch und Wille der Klientinnen und Klienten – das neue Betreuungsrecht ist am Selbstbestimmungsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgerichtet. Damit bekommt die Unterstützung der Klient*innen absoluten Vorrang vor der Stellvertretung. Betreuung wird endlich auch im Gesetz als Prozess definiert, der Menschen befähigt, autonom und selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen“, erläutert der Vorstand der Landesgruppe Rheinland-Pfalz im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB e.V.), vertreten durch den Sprecher Joachim Sieger, die anstehenden Veränderungen.






































