
Foto: ABiD – Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland
BERLIN (kobinet) Der Deutsche Bundestag hatte im Juli 2021 die Richtlinie 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in geltenes Recht umgesetzt. Damit wird geregelt, dass ab 28. Juni 2025 Unternehmen ihre Waren und Dienste für die Verbraucher barrierefrei anbieten müssen. Davon ausgehend fordert der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD), diesen Weg politisch weiterzugehen und Regelungen zur Barrierefreiheit für bisher noch nicht erfasste Bereiche festzuschreiben.









































