Berlin (kobinet) Eine mögliche Anrechnung von kommunalen Heizkostenzuschüssen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist laut Bundesregierung einem Bericht von Heute im Bundestag zufolge abhängig von der konkreten Ausgestaltung. "Kommunale Energiekostenzuschüsse sind bei den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende als Einkommen zu berücksichtigen, sofern sie den gleichen Zwecken dienen wie die Leistungen der Grundsicherung“, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/2753) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/2329).
In der Anfrage hatten sich die Abgeordneten dem Bericht aus Heute im Bundestag zufolge auf eine Initiative der Stadt Kassel bezogen, einen kommunalen Energiezuschuss von 75 Euro einzuführen. Dieses „Einwohner-Energie-Geld“ soll nach Angaben der Stadt nicht mit Sozialleistungen verrechnet werden.