
Foto: ABiD - Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland
BERLIN (kobinet) Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD) übt zum Referentenentwurf für ein neues Triage-Gesetz Kritik und bemängelt nicht nur die unzureichende Beteiligung der entsprechenden Vertreterorganisationen. Zugleich sieht dieser Verband in der aktuellen Version des Vorhabens weiterhin eine überproportionale Anfälligkeit, wonach im Ernstfall behinderte Menschen offenkundig „auch weiterhin die deutlich schlechteren Karten haben“.
Diese Auffassung vertreten die Vorstandsmitglieder Marcus Graubner und Klaus Heidrich, welche zusammenfassen: „Dieser Entwurf wird all den Anforderungen, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts an die Politik formuliert hatte, in keinem Fall gerecht und ist stattdessen in der Lage dazu, durch missverständliche Aussagen Personen mit Handicap weiterhin zu benachteiligen. Besonders störend bleibt die Abwägung für das medizinische Fachpersonal im Augenblick einer Überlastung des Gesundheitswesens, die ‚aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit‘ der Patienten als wesentliches Kriterium für die Entscheidung heranzuziehen, wer auf der Intensiv- oder Normalstation behandelt wird“.
Der ABiD-Sozialberater Dennis Riehle führt hierzu aus: „Vorbestehende Krankheiten eines Patienten werden im Entwurf völlig ungenügend verarbeitet. Wenn ein im Notfall von einer Pandemie, einer Naturkatastrophe oder eines Terroranschlags verletzter oder durch die Krisensituation erkrankter Mensch zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht werden muss, dürfen weder eine Behinderung, noch eine komorbide Erkrankung als Nachteil für ihn gelten. Stattdessen muss die Bewertung seiner Überlebenschancen allein und fokussiert auf die von der momentanen Gefährdungslage ausgehenden Verletzungs- und Krankheitssituation hin beurteilt und von ärztlichem Fachpersonal in einen Abgleich mit den Genesungsperspektiven anderer und zeitgleich die intensivmedizinische Betreuung bedürfenden Patienten gestellt sowie ausgewogen werden, die nicht unter einer Vorerkrankung oder Behinderung leiden“.