
Foto: H. Smikac
BERLIN (kobinet) Ukrainische Schwerbehindertenausweise besitzen in Deutschland keine Gültigkeit, darauf weist der ABiD-Sozialberater Dennis Riehle hin. Um in Deutschland entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen zu können muss das Antragsverfahren hierzulande nochmals durchlaufen werden.






































