Berlin (kobinet) Die Bundesregierung sieht einem Bericht des Informationsdienstes Heute im Bundestag zufolge die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in den Bundesländern auf einem guten Weg. Ihr sei bewusst, dass mit der Reform des Leistungsrechts der Eingliederungshilfe zum 1. Januar 2020 verwaltungsorganisatorische Herausforderungen verbunden waren, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (20/3476) auf eine Kleine Anfrage (20/3217) der Fraktion Die Linke. Dies habe zum Teil zu Verunsicherung bei den Betroffenen und ihren Angehörigen geführt.
„Nach den Rückmeldungen aus den Ländern und von den Verbänden der Menschen mit Behinderungen hatte sich die Situation im zweiten Halbjahr 2020 jedoch stabilisiert, so dass davon auszugehen ist, dass die Anlaufschwierigkeiten bewältigt wurden. Dies entspricht auch den Erkenntnissen, die aus den Regionalkonferenzen, die zwecks Monitoring des Umsetzungsprozesses in den einzelnen Ländern in den letzten zwei Jahren durchgeführt wurden, gewonnen wurden“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung dem Bericht zufolge weiter.