
Foto: Von Institut für Menschenrechte – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
BERLIN (kobinet) Anlässlich der gestrigen Entscheidung des Deutschen Bundestages zur Triage-Regelung im Kontext der Anpassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, dass dies jetzt beschlossene Gesetz den verfassungs- und menschenrechtlichen Anforderungen nicht gerecht wird.





































