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Berlin (kobinet) Es gibt Landstriche in Deutschland, in denen noch gar keine behinderten Menschen im Rahmen eines Budgets für Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden. Es gibt auch viele Organisationen und Einrichtungen in der Behindertenarbeit und -politik, für die diese seit 2018 bestehende Möglichkeit für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein Buch mit sieben Siegeln ist. Dass dies bei der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) nicht so ist, das ist für das NETZWERK ARTIKEL 3 eine gute Nachricht zur Inklusion. Die Selbstvertretungsorganisation hat nicht nur kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes eine erste Person im Rahmen des Budgets für Arbeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Nun konnte die Bundesgeschäftsstelle der ISL mit Thomas Koritz sogar einer zweiten Person mit Hilfe des Budgets für Arbeit einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bieten.







































