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Berlin (kobinet) Nach dem Hörfilmpries ist vor dem Hörfilmpreis. Am 20. Juni 2023 verleiht der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) zum 21. Mal den Deutschen Hörfilmpreis. Bis zum 13. Januar können Vorschläge für Hörfilm-Produktionen eingereicht werden.
Folgenden sechs Kategorien stehen dabei zur Auswahl:
– Spielfilm Kino
– Spielfilm TV/Mediatheken/Streaming
– Serien TV/Mediatheken/Streaming
– Dokumentation
– Kinder-/Jugendfilm
– Filmerbe
Der Deutsche Hörfilmpreis wird seit 2002 jährlich in Berlin vergeben. In Anlehnung an den Begriff Audiodeskription (AD) wird der Preis auch „ADele“ genannt.
Neu ist dieses Mal: Um der immer stärker werdenden Rolle der Serienproduktionen Rechnung zu tragen, werden Spielfilme und Serien im Bereich TV/Mediatheken/Streaming erstmals in getrennten Kategorien ausgezeichnet.
Weitere Informationen und die Einreichungsrichtlinien sind zu finden unter: www.deutscher-hoerfilmpreis.de
Hörfilme ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, Filme als Ganzes wahrzunehmen und zu genießen. Diese Filme sind mit einer Audiodeskription (AD) versehen, die in knappen Worten zentrale Elemente der Handlung sowie Gestik, Mimik und Dekor beschreibt. Diese Bildbeschreibungen werden in den Dialogpausen eingesprochen.
Die Auszeichnungen 2022 gingen in der Kategorie Kino an „Der Rausch“, in der Kategorie TV/Mediatheken/Streaming an „Lieber Thomas“, in der Kategorie Dokumentation an „Tunnel der Freiheit“ und in der Kategorie Filmerbe an „The Million Dollar Hotel“. In der Kategorie Kinder- und Jugendfilm wurde „Ein Känguru wie Du“ ausgezeichnet und „Die Toten von Marnow“ erhielt den Publikumspreis.