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UN-Kinderrechtskonvention auch für behinderte Kinder und Jugendliche einhalten

3 Kinder mit Rollstuhl und Laufräder auf dem Bolzplatz
3 Kinder mit Rollstuhl und Laufräder auf dem Bolzplatz
Foto: ISL

Berlin (kobinet) Zum internationalen Tag der Kinderechte, der heute am 20. November Tag anlässlich der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) 1989 begangen wird, mahnt die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), diese im Hinblick auf die zukünftigen Herausforderungen für alle Kinder und Jugendliche dieser und kommenden Generationen weltweit als zentrales Dokument zur Sicherung und Verwirklichung ihrer Rechte im Blick zu halten.

„Seit der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention sind mittlerweile 32 Jahre vergangen“, sagt Maria-Victoria Trümper, Referentin der ISL, „und die Konvention hat die Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche in vielen Bereichen verbessert, auch in Deutschland. Nichtsdestotrotz sehen Kinder und Jugendliche einer dunklen Zukunft entgegen, wenn es u.a. um die Aussicht auf einen durch menschengemachten Klimawandel zerstörten Planeten geht. Wir wissen, dass der Klimawandel als erstes und besonders hart Menschen mit Behinderungen trifft – Kinder und Jugendliche unter ihnen sind daher auch besonders vulnerabel und schutzpflichtig. Aber Kinder sind nicht nur ‚Schutzobjekte‘ erwachsener Menschen, sondern vor allem auch eigenständige Rechtssubjekte, die selbstbestimmt über alle Dinge, die sie betreffen, entscheiden und mitbestimmen sollen. Dies vergessen und ignorieren Erwachsene wissentlich viel zu oft.“

Die Abschließenden Bemerkungen zum fünften und sechsten Staatenbericht (vom 23.09.2022) des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes zeigen deutlich auf, was in Deutschland zu tun ist: „So sind Kinderarmut, Kindergrundsicherung und die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz nur einige von vielen Themen, die Kinder in Deutschland betreffen. Unter dem Brennglas der Pandemie sind allerdings auch viele Forderungen und Rechte von Kindern und Jugendlichen wieder massiv zurückgedreht worden.“, so Maria-Victoria Trümper. Besonders Kinder und Jugendliche mit Behinderungen hatten mit diesen Auswirkungen zu kämpfen: Ein ohnehin nicht-inklusives Bildungssystem ist noch exkludierender geworden, wenn beispielsweise Kinder und Jugendliche über Monate hinweg nicht in die Schule konnten; teilweise verstärkte sich die Gewalt in familiären oder stationären Heimstrukturen, der behinderte Kinder und Jugendliche ohnehin schon deutlich mehr ausgesetzt sind als nicht-behinderte.

„Die sogenannten ‚Schutzrechte‘, ‚Förderungsrechte‘ und ‚Beteiligungsrechte‘ als drei feste Säulen im Gebäude der Kinderrechte gelten für alle Kinder“ – so Trümper weiter. „Hier ist es von unabdingbarem Belang, dass nicht nur adultistische Verhaltensweisen von Erwachsenen abgelegt, sondern auch ableistische, indem über behinderte Kinder und Jugendliche die fürsorgerische Hand gehalten wird, die sie zu Objekten dezimieren.“

Daher ist es nach Ansicht der ISL wichtig, die UN-Kinderrechtskonvention und die UN-Behindertenrechtskonvention als Einheit zu betrachten, wenn es um die Rechte von Kindern mit Behinderungen geht, denn beide zusammen ergeben ein Gesamtbild, das Kinder und Jugendliche mit Behinderungen klar als Menschenrechtssubjekte mit einer zu hörenden Stimme identifiziert. Maria-Victoria Trümper merkt an: „Beide Konventionen müssen aber auch ‚fit‘ gemacht werden für die Zukunft und mit Hinblick auf folgende Herausforderungen betrachtet werden: Demografiewandel, Urbanisierung, Landflucht, Klimawandel, Pandemien, Digitalisierung, bewaffnete Konflikte und Flucht sind die Aspekte, die zukünftig Kinder stark betreffen werden.“ Das Fazit lautet daher: „Das Recht auf Gehör steht allen Kindern zu – mit und ohne Behinderungen. Wir Erwachsenen müssen aktiv zuhören, was Kinder zu sagen haben, denn sie wissen viel besser, was es braucht, um ihre Zukunft lebenswert zu gestalten.“, so Maria-Victoria Trümper.