Erfurt (kobinet) Die Beauftragten des Bundes und der Länder für Menschen mit Behinderungen haben sich bei ihrem 64. Treffen am 3. und 4. November 2022 in Erfurt auch mit den nötigen Veränderungen der Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt, die nötig sind, um eine inklusive Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen. Die Beauftragten erwarten beispielsweise von den Trägern der Werkstätten, dass sie bis spätestens 2025 entsprechende Konzepte mit konkreten Schritten für einen Wandel entwickeln.
Die Beauftragten weisen in der Erfurter Erklärung u.a. darauf hin, „dass ein inklusiver Arbeitsmarkt gemäß Artikel 27 UN-Behindertenrechtskonvention über die Beschäftigung in einer Werkstatt in ihrer heutigen Form als Einrichtung nur für Menschen mit Behinderungen und auch aufgrund des in sich konkurrierenden Dreifachmandates von Rehabilitation, Inklusion bei gleichzeitigem Wirtschaftlichkeitsauftrag nicht erreichbar ist.“
Die Beauftragten erwarten von den Trägern der Werkstätten, „dass sie bis spätestens 2025 gemeinsam mit Werkstatträten, Selbstvertretungsverbänden, Inklusionsbetrieben, Kammern, Trägern der beruflichen Bildung und Rehabilitation, Integrationsfachdiensten, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden, Kostenträgern und politischen Akteuren ein Konzept mit konkreten Schritten zum schrittweisen Wandel der Werkstätten erarbeiten. Die Werkstätten werden damit insbesondere zu Trainings-, Vorbereitungs- und Dienstleistungszentren für die im Anschluss auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt stattfindende berufliche Ausbildung und Beschäftigung – dabei soll an die geplante Entgeltreform für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten und deren Verbesserungen der Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angeknüpft werden.“
Zudem fordern die Beauftragten Bund, Länder und Kommunen auf, „unter Berücksichtigung des vorgenannten Konzeptes und unter Einbeziehung der Monitoringstelle für die UN-Behindertenrechtskonvention und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation in partizipativer Weise die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt bis 2030 zu schaffen, in dem Werkstätten insbesondere Orte des Übergangs von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt sind.“
Link zur vollständigen Erfurter Erklärung der Behindertenbeauftragten der Länder und des Bundes
Der Deutsche Bundestag hat in einem Entschließungsantrag der letzten Legislaturperiode die Bundesregierung aufgefordert, einen genaueren Blick auf die Entlohnung der behinderten Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen zu werfen. Mittlerweile biegt das hierzu vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragte Forschungsvorhaben in die Zielgerade ein. Grund genug für die Virtuelle Denkwerkstatt (VDW) und die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), die mit Vertretern in der Steuerungsgruppe für dieses Forschungsprojekt mitwirken, eigene Vorschläge zur Verbesserung der Entlohnung und Inklusion behinderter Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, zu machen.
Am 10. September haben die Virtuelle Denkwerkstatt (VDW) und die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) folgende Vorschläge unterbreitet:
In Ergänzung hierzu hat die Virtuelle Denkwerkstatt (VDW) eine ausführliche 28seitige Darstellung über ihre Vorschläge und vor allem über die Entwicklung der Entlohnung behinderter Menschen in der „Werkstatt“ für behinderte Menschen veröffentlicht.
Link zum ausführlichen Hintergrundpapier der VDW zur Entwicklung der „Werkstatt“-Entlohnung