
Foto: Sarah Eick
Berlin (kobinet) Eltern mit kleinen Kindern und Leute, die ihre Familienangehörigen pflegen und deswegen im Job benachteiligt werden, können sich ab sofort von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes beraten lassen. Das sieht das so genannte „Vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz“ vor, das am 23. Dezember 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde und nun in Kraft getreten ist. Aus einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes von 2022 geht hervor, dass Diskriminierungen von Eltern und pflegenden Angehörigen am Arbeitsplatz weit verbreitet sind. 41 Prozent der Eltern gaben an, wegen der Kinderbetreuung Diskriminierung erlebt zu haben. Bei Menschen, die Angehörige pflegen, waren es 27 Prozent.







































