
Foto: Air Canada
Karlsruhe (kobinet) Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat mitten in der Urlaubszeit ein wichtiges Urteil gefällt, das besagt, dass Fluggesellschaften verpflichtet sind, die Kosten eines Ersatztickets zu tragen, wenn eine Person mit eingeschränkter Mobilität, wie ein Rollstuhlfahrer, einen Anschlussflug verpasst, weil sie das Flugzeug nicht rechtzeitig verlassen konnte. Darauf macht Martin Ladstätter im österreichischen Online-Nachrichtendienst BIZEPS aufmerksam und berichtet die tagesschau.






































