
Foto: Gemeinfrei, public domain
München (kobinet) Nach mehr als drei Jahren Verhandlungszeit haben die bayerischen Bezirke als Kostenträger der Eingliederungshilfe und die Verbände der Leistungserbringer den bayerischen Rahmenvertrag zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) unterzeichnet. Als maßgebliche Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen hat die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Bayern e. V. mitgewirkt. Mit dem Vertrag werden die Rahmenbedingungen für die Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen an die neue Gesetzgebung angepasst, heißt es in einer Presseinformation des Bayerischen Bezirkstag.








































