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Institut für Menschenrecht bereitet neuen Schwung für Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention vor

Logo Deutsches Institut für Menschenrechte
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Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0

BERLIN (kobinet) Die zweite Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ist erfolgt und die Empfehlungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen von Behinderungen aus Genf liegen vor. Jetzt geht es darum, zu überlegen und zu beraten wie der Umsetzungsprozess der UN-BRK weiter vorangetrieben werden soll. Dazu bereitet das Deutsche Institut für Menschenrechte eine Konferenz vor, welche am 27.Februar 2024 im bcc Berlin Congress Center stattfinden wird.



Die Veranstaltung richtet sich vornehmlich an Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger aus Politik, Verwaltung und Justiz sowie an Expertinnen und Experten in eigener Sache und andere Experten aus den Reihen zivilgesellschaftlicher Organisationen.

Im Verlauf der Konferenz sollen Fragen besprochen werden, wie:

  • Wie soll der Umsetzungsprozess der UN-BRK weiter vorangetrieben werden
  • Welche Auswirkungen haben die Abschließenden Bemerkungen auf Rechtsprechung, Gesetzgebung und Politik?
  • Wie sollen die Impulse aus Genf aufgegriffen werden
  • Welche Aufgabenstellungen ergeben sich hieraus für Bund, Länder und Kommunen?

Weitere Informationen zum Ablauf inklusive Programm und Anmeldemöglichkeit werden in der nächsten Zeit veröffentlich und sind dann auch auf dieser Internetseite zu erfahren.