
Foto: ABiD
BERLIN (kobinet) Aus Sicht des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland (ABiD) besteht immer noch ein zu eindeutig ausgebautes System von Sonderstrukturen – sowohl in der schulischen Bildung und bei der Beschäftigung in Werkstätten als auch in Form von großen stationären Wohneinrichtungen. Zwar wird viel über Inklusion diskutiert, aber die Umsetzung durch Taten ist nicht konsequent genug.
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat nach Einschätzung des ABiD in Deutschland seit dem letzten Staatenbericht wieder mehr als deutlich nachgelassen. In der Abwägung unterschiedlicher politischer Prioritäten, so dieser Verband, hat die Konvention spürbar an Gewicht verloren. Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist nach Verständnis dieses Verbandes auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK nicht festzustellen.
Noch immer herrschen Denkmuster vor, so wird vom ABiD festgestellt, die am medizinischen Modell von Behinderung orientiert sind. Das zeigt sich unter anderem unzweideutig in der Gesundheitspolitik.
Auch dem Prinzip „Nicht über uns ohne uns“ wird die Politik und Umsetzung nicht gerecht. Es fehlt in sehr vielen Fällen die Einbeziehung der Betroffenen und Ihrer Selbstvertretungsorganisationen zur politischen und verwaltungstechnischen Entscheidungsfindungen und Vorhaben.
Zusammenfassend stellt der ABiD fest, dass der Vertragsstaat bei Weitem nicht alles Notwendige und Mögliche unternimmt, um die Konvention umzusetzen. Die verfügbaren Mittel im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 UN-BRK wurden und werden weiterhin nicht ausgeschöpft