
Foto: Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe (kobinet) Das Bundesverfassungsgericht hat sich in der Vergangenheit immer wieder mit Fragen der Diskriminierung behinderter Menschen wie beispielsweise beim Wahlrechtsausschluss oder bei der Triage beschäftigt. Am 28. Juni fand die mündliche Verhandlung in Sachen „Zeugnisvermerke bei legasthenen Schülern“ vor dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe statt. Hintergrund sind die Verfassungsbeschwerden dreier Abiturienten mit Legasthenie gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, die die Zulässigkeit eines in das Abiturzeugnis aufgenommenen Vermerks bestätigen, der die Nichtbenotung der Rechtschreibleistungen ausweist. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Sache dürfte aber wohl erst in einigen Wochen verkündet werden.








































