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Tangerhütte (kobinet) Die Entscheidung über die Weiterentwicklung des Mindestlohns wurde am 26. Juni bekannt gegeben. Dass Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen allerdings weit unter den 12,41 Euro arbeiten, die als Mindestlohn ab dem 1. Januar 2024 vereinbart wurden, zeigt ein aktueller Beitrag des mdr. "Mitarbeiter von Werkstätten für Menschen mit Behinderung fordern einen Mindestlohn. Sie können sich von dem wenigen Lohn kaum etwas leisten. Dabei geht es nicht nur um Geld, sondern auch um Wertschätzung für die Arbeit der Menschen in den Werkstätten. Doch die Werkstätten stehen vor einem Problem: Zahlen sie Mindestlohn, müssen die Kosten für die Aufträge erhöht werden", heißt es in der Einführung des mdr-Beitrags von Maximilian Fürstenberg und Falko Schuster.




