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Mindestlohnerhöhung ist nicht einmal das Mindeste

Blick in eine braune Geldbörse in welcher sich kein Geld befindet.
Bei vielen Menschen bleibt das Portemonnaie oft leer
Foto: Pixabay/Chronomarchie

STUTTGART (kobinet) Die Mindestlohnkommission hat sich auf eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde und somit nach Einschätzung des VdK-Landesverbandes Baden-Württemberg nicht mal auf das Mindeste geeinigt.



Hans-Josef Hotz, der Landesverbandsvorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg stellt im Bezug auf dieses Empfehlung der Mindestlohnkommission fest: „Die Erhöhung des Mindestlohns um kümmerliche 41 Cent ist ein mehr als enttäuschendes Ergebnis! Während die Preise für Lebensmittel, Energie und Wohnen weiter erheblich steigen, lässt die Mindestlohnkommission diesen Faktor bei den Verhandlungen völlig außer Acht. Stattdessen orientieren sie sich ausschließlich an den Tarifsteigerungen“.

Aus Sicht dieses Vertreters einer der großen Sozialverbände Deutschlands müssen nun die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Mindestlohnsektor weitere zwei Jahre warten, während die Inflation ihr Gehalt auffrisst. Das ist nach seinen Worten bedauerlich. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, so Hans-Josef Holtz, um eine angemessenere Lohnregulierung zu erreichen, Die Mindestlohnkommission müsse dazu, sagt Holtz, an den Verhandlungstisch zurückkehren und noch in der zweijährigen Laufzeit eine Nachverhandlung zur Lohnuntergrenze durchführen.

Im Namen seines Verbandes stellt Hans-Josef Holtz fest: „Außerdem muss es auch für diejenigen, die ein Leben lang für ein niedriges Einkommen gearbeitet haben, eine angemessene Rente geben. Hierfür müssen die selbst erarbeiteten Rentenansprüche erhalten bleiben! Diese werden aktuell noch mit der Grundsicherung verrechnet.“