
Foto: René Golz
Berlin (kobinet) „Die bisherige Möglichkeit, Mittel der Ausgleichsabgabe nachrangig auch für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben – insbesondere für Werkstätten für behinderte Menschen – zu verwenden, soll gestrichen werden.“ So heißt es auf der Internetseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Sachen „Konzentration der Mittel aus der Ausgleichsabgabe auf die Förderung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ zu den Zielen des Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts, das am 13. Juni 2023 verkündet wurde. Nach Informationen des CDU-Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe zeichnet sich nun jedoch ab, dass noch einige Jahre Mittel aus der Ausgleichsabgabe in Werkstätten fließen könnten. Denn aus dem Protokoll des Bundesrats geht hervor, dass Anträge für Werkstätten, die bis Ende 2023 gestellt werden, noch bewilligt werden könnten. Darüber zeigt sich nicht nur Hubert Hüppe empört, auch von der LIGA Selbstvertretung kommt Kritik.





































