
Foto: Fachstelle EUTB
Berlin (kobinet) „Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) am 10. Juni 2021 gingen zahlreiche Neuregelungen des SGB VIII einher. Das KJSG beinhaltetet Maßnahmen für einen besseren Kinder- und Jugendschutz, welche Kinder und Jugendliche, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen, stärken sollen. In Notsituationen können sich Familien, Kinder und Jugendliche nun an eine Erziehungsberatungsstelle in ihrer Umgebung wenden, um unbürokratisch Hilfe zu bekommen. Daneben werden junge Menschen und ihre Familien bei der Wahrnehmung ihrer Rechte gestärkt. Sie können sich an bundesweit eingerichtete unabhängige Ombudsstellen wenden.“ Darauf und auf vieles mehr macht die Fachstelle Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in ihrem aktuellen Newsletter aufmerksam.





































