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Empfehlungen des Deutschen Verein zu Assistenzleistungen

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Foto: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge

Berlin (kobinet) Der Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge hat Empfehlungen zu Assistenzleistungen nach dem SGB IX veröffentlicht. "Die Assistenzleistungen wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2020 im SGB IX neu strukturiert, teilweise konkretisiert und als eigener Leistungstatbestand im gesetzlichen Leistungskatalog der Sozialen Teilhabe eingeführt. Assistenzleistungen stellen ein zentrales und entscheidendes Element für die personenzentrierte Ausgestaltung der Eingliederungshilfe und im Hinblick auf eine unabhängige und selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderungen dar. Dies spiegelt sich auch in einem neuen Verständnis des Begriffs der 'Assistenz' im Kontext des BTHG wider, das sich insbesondere auf die Beziehungsgestaltung zum Leistungsberechtigten auswirkt", heißt es u.a. in der Stellungnahme.



Link zur Stellungnahme