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Wien (kobinet) Während die Behindertenbewegung in Deutschland immer noch auf den großen WUMS in Sachen Umsetzung der im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vereinbarten behindertenpoilitischen Maßnahmen wartet, ist in Österreich nun ein Durchbruch gelungen. "Wichtiges Paket für die Behindertenbewegung im Parlament einstimmig beschlossen", so titelt der österreichische Online-Nachrichtendienst BIZEPS, den Durchbruch für wichtige behindertenpolitische Reformen in Österreich. Weiter heißt es auf BIZEPS: "50 Millionen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zur Verfügung gestellt / Regionalstellen für die Behindertenanwältin ermöglicht / gesetzliche Absicherung des Österreichischen Behindertenrats als Dachverband geschaffen / mehr Geld für den Monitoringausschuss beschlossen."
„Am 4. Juli 2024 stand unter Tagesordnungspunkt 11 eine Novelle des Bundesbehindertengesetzes und des Behinderteneinstellungsgesetzes zur Abstimmung im Plenum des Nationalrats. Schon in der Vorwoche wurde das Thema im Sozialausschuss besprochen und folgender Ausschussbericht erstellt. Viele Jahre wurde an den Inhalten dieses Pakets gearbeitet, und kurz vor Ende der Legislaturperiode gelang es, eine Mehrheit für einen Antrag (4116/A) im Parlament zu erreichen. Mehr noch, schließlich wurde das Paket einstimmig in dritter Lesung im Plenum beschlossen„, berichtet Martin Ladstätter auf BIZEPS.
Doch worum ging es bei diesem Paket konkret?
Diese Frage beantwortet Martin Ladstätter wie folgt: „Das nun beschlossene Gesetzespaket enthält eine Vielzahl von Maßnahmen. Hier einige Beispiele aus dem Gesetzestext:
– Mehr Mittel für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Aufstockung eines diesbezüglichen Fonds von 36 auf 50 Millionen Euro).
– Die Behindertenanwältin erhält die Möglichkeit, Regionalbüros zu betreiben (in Salzburg und Graz; sowie wie bisher eines in Wien). Sie bekommt dafür auch mehr Personal.
– Der Unabhängige Monitoringausschuss des Bundes erhält deutlich mehr Finanzierung.
– Der Österreichische Behindertenrat (ÖBR) bekommt die bisher aus mehreren Budgetposten genehmigte Finanzierung nun gesetzlich fix garantiert und wird zusätzlich auch als Dachverband für die Interessen von Menschen mit Behinderungen in Österreich festgeschrieben.
– Der Bundesbehindertenbeirat wird grundlegend umgebaut und soll in Zukunft die gesamte Bundesregierung beraten. Es wird auch eine begleitende Kommission für den Bundesbehindertenbeirat eingerichtet. Die Bürogeschäfte der Kommission sind vom Österreichischen Behindertenrat zu führen.
– Es müssen in Unternehmen mit mehr als 400 Mitarbeiter:innen Barrierefreiheitsbeauftragte geschaffen werden.“
Am 4. Juli 2024 knapp vor 14 Uhr wurde das Paket mit kleinen Korrekturen einstimmig beschlossen.
Link zum BIZEPS-Bericht mit Reaktionen zum beschlossenen Gesetzespaket in Österreich
Die LIGA Selbstvertretung gratulierte den österreichischen Kolleg*innen für diesen großen Erfolg und zu ihrer ausgezeichneten Lobbyarbeit und versprach, sich auch in Deutschland verstärkt dafür einzusetzen, dass die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene formulierten Maßnahmen auch umgesetzt werden. Hierfür bleit noch ein Jahr, also die Zeit drängt.




