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STUTTGART (kobinet) Das Kabinett der Landesregierung Baden-Württemberg hat gestern den zweiten Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in diesem Bundesland beschlossen. Der Aktionsplan gliedert sich in unterschiedliche teilhabepolitische Handlungsfelder: Wohnen und Arbeit, Gesundheit, Bildung und Kultur, Mobilität, gesellschaftliche Teilhabe und Empowerment sowie Stärkung und Sicherheit von Kindern und Frauen. Vorangestellt findet sich ein übergeordnetes Handlungsfeld mit allgemeinen Grundsätzen. Insgesamt beinhaltet der Aktionsplan 63 Maßnahmen wie zum Beispiel die gezielte Förderung der beruflichen Inklusion in der Landesverwaltung, das Voranbringen einer barrierefreien Geburtshilfe, die Stärkung der Handlungsfähigkeit pädagogischer Fachkräfte in inklusiven Kontexten sowie die Überarbeitung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes.





