Brüssel (kobinet) "Am 27. November 2023 einigten sich die EU-Mitgliedsstaaten im EU-Rat auf die Einführung eines EU-weiten Behindertenausweises, sowie eines EU-weiten Parkausweises. Im Oktober 2024 hat der EU-Rat beide Richtlinien zur Einführung der Ausweise angenommen." Darauf hat der österreichische Online-Nachrichtendienst BIZEPS aufmerksam gemacht. Die Einführung eines Europäischen Behindertenausweises und eines Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen ermögliche einen gleichberechtigten Zugang zu Dienstleistungen und Vorzugsbehandlungen während Kurzaufenthalten innerhalb der EU und erleichtere somit Menschen mit Behinderungen innerhalb der EU zu reisen, heißt es im BIZEPS-Bericht.
Wie geht es weiter?
„Die Richtlinien werden vom EU-Rat und vom Europäischen Parlament unterzeichnet und werden nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union offiziell in Kraft treten. Zweieinhalb Jahre haben die Mitgliedstaaten dann Zeit, um ihre nationalen Rechtsvorschriften an die beiden Richtlinien anzupassen, und dreieinhalb Jahre, um die Maßnahmen anzuwenden. Die nationalen Behörden sind für die Ausstellung der Europäischen Behindertenausweise in physischer und digitaler Form verantwortlich. Der Ausweis soll ‚bis spätestens 2028 Realität sein‘, informiert der Österreichische Behindertenrat“, heißt es im von Katharina Müllebner verfassten BIZEPS-Bericht.