Berlin (kobinet) Die Bundesländer stoßen auf vielfältige Herausforderungen bei der Erstellung und Umsetzung von Aktionsplänen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie haben aber bereits viele kreative Ansätze zu deren Bewältigung gefunden. Zu diesem Ergebnis kommt die kürzlich veröffentlichte Analyse der beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelten Monitoring-Stelle UN-BRK unter dem Motto "Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Landesebene“.
„Die Landesaktionspläne machen die Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention handhabbar, indem sie sie in klare Ziele für die Landesebene übersetzen und ressortübergreifend Maßnahmen zu ihrer Umsetzung bündeln. Damit sind sie eine wichtige Grundlage für ein wirkungsvolles Disability Mainstreaming, das heißt für die Berücksichtigung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen der Landesregierung. Einen Aktionsplan zu erstellen, der dieses Potenzial auch einlösen kann, stellt allerdings auch eine Herausforderung dar.“, so Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle.
Partizipative Entwicklung des Aktionsplans: Viele innovative Ansätze in den Bundesländern
Die UN-Behindertenrechtskonvention gibt vor, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen in all ihren Belangen einbezogen werden müssen. Denn nur wenn mit Menschen mit Behinderungen gemeinsam geplant wird, sind die Maßnahmen passgenau an deren Bedarfen und der Umsetzung ihrer Rechte ausgerichtet. „Die Länder sollten stärker voneinander lernen, insbesondere was die Partizipation von Menschen mit Behinderungen angeht. Hier sind wir auf spannende Ansätze gestoßen, wie aufsuchende Befragungen von besonders marginalisierten Menschen, Online-Ideen-Boxen oder die Möglichkeit für Vertreter*innen von Menschen mit Behinderungen direkt im Landesaktionsplan zu kommentieren, wie zufrieden man mit dem Beteiligungsverfahren und dem erreichten Ergebnis ist.“, sagt Frieder Kurbjeweit, Autor der Analyse.
Das Ziel: Wirkungsvolle Verfahren, um die Landesaktionspläne etablieren
„Uns erreichen regelmäßig Anfragen zu den Prozessen rund um Aktionspläne: Wie sollte ein Beteiligungsverfahren gestaltet sein? In wessen Zuständigkeit liegt der Landesaktionsplan? Wie kann die Mitarbeit aller Ministerien sichergestellt werden? Während inhaltliche Anforderungen an Aktionspläne gut untersucht sind, stehen in der jüngst veröffentlichten Analyse daher die Anforderungen an Verfahren im Vordergrund. Dazu haben wir unter anderem die Behindertenbeauftragten der Bundesländer befragt.“ so Kurbjeweit. Die guten Praxisbeispiele zeigten, dass das Instrument Aktionsplan in den letzten Jahren gereift sei und weiterhin viel Potenzial in sorgfältig vorbereiteten und zielstrebig durchgeführten Fortschreibungs- und Begleitverfahren liege.
„Das Projekt hat uns außerdem darin bestätigt, dass Aktionspläne als Prozesse und als Daueraufgabe zu begreifen sind. Ein guter Aktionsplan wird ausgehend vom empirischen Sachstand im Land entwickelt, umgesetzt und schließlich unter Beachtung der gemachten Erfahrungen fortgeschrieben. Das ist ein mehrjähriger, sich wiederholender Kreislauf. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten diesen Kreislauf gut überblicken können.“ so Kurbjeweit.
Eine Hilfestellung sowohl für die Landesverwaltungen als auch für politisch Aktive mit Behinderungen
Die Publikation soll Personen, die sich mit Aktionsplänen befassen, eine Hilfestellung geben. Mitarbeiter*innen der Ministerien finden darin einen Überblick über anstehende Prozesse und Best-Practice-Beispiele zur Orientierung. Menschen mit Behinderungen, die sich an Verfahren um den Aktionsplan beteiligen, erfahren, auf welche Standards der Beteiligung sie sich berufen können und an welchen Stellen im Prozess besondere Aufmerksamkeit geboten ist.
Links zu weiteren Informationen:
Analyse: Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Landesebene
Text in Leichter Sprache: Aktionspläne: Menschen mit Behinderungen müssen mitreden