Berlin (kobinet) Der Dachverband der unabhängigen Antidiskriminierungsberatungsstellen in Deutschland (advd) begrüßt die schnelle Umsetzung der EU-Standardrichtlinien für Gleichbehandlungsstellen in seiner Stellungnahme vom 14.10.2024: Sie stellt einen wichtigen Schritt dar, um den Diskriminierungsschutz zu stärken. Dennoch bleibt der aktuelle Gesetzesentwurf weit hinter den Versprechen der Koalition für eine umfassende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zurück, heißt es in einer Presseinformation des Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd). Auch eine Reihe von Behindertenverbänden haben Stellungnahmen zum Referentenentwurf verfasst und deutlich gemacht, dass diese Mini-Reform keinesfalls ausreicht, um die Nichtdiskriminierung behinderter und anderer benachteiligter Menschen sicherzustellen.
„Die Bekämpfung von Diskriminierung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die der Staat rechtlich in der Pflicht steht. Um strukturelle Diskriminierung zu überwinden und reale Rechtssicherheit für Betroffene zu gewährleisten, braucht es jedoch starke und handlungsfähige Institutionen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes spielt eine zentrale Rolle im Schutz vor Diskriminierung. Doch im europäischen Vergleich bleibt sie in Bezug auf Kompetenzen, Befugnisse und finanzielle Mittel deutlich unterdurchschnittlich ausgestattet. Es fehlen insbesondere die notwendigen Untersuchungs- und Entscheidungsbefugnisse, die in anderen EU-Staaten längst Standard sind. Damit werden viele Diskriminierungsfälle nicht aufgearbeitet, und grundlegende Rechtsfragen sowie strukturelle Probleme bleiben ungelöst“, heißt es vonseiten des advd.
Der advd setzt sich seit Jahren für eine Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und eine umfassende Reform des AGG ein. Insbesondere begrüßt er die Einführung einer Schlichtungsstelle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie die Möglichkeit der Prozessstandschaft für Antidiskriminierungsverbände. Doch diese Maßnahmen greifen zu kurz, wenn nicht gleichzeitig die Finanzierung der Antidiskriminierungsverbände und Beratungsstrukturen gesichert wird. „Die nun fehlende Finanzierung des dritten Projektjahres des Förderprogramms ‚respekt*land‘ ist ein Bruch mit den Versprechen des Koalitionsvertrags, der den Ausbau der Antidiskriminierungsberatungsstrukturen vorsieht. Ohne eine angemessene finanzielle Unterstützung läuft die Prozessstandschaft für Antidiskriminierungsverbände ins Leere“, so Eva Maria Andrades, Geschäftsführerin des advd.
Es brauche jetzt einen klaren Fahrplan für eine umfassende Reform des AGG, inklusive einer Verlängerung der Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen auf 12 Monate, um Betroffenen realistische Handlungsmöglichkeiten zu geben. Der advd fordert die Bundesregierung auf, ihre Verpflichtungen ernst zu nehmen und den Diskriminierungsschutz in Deutschland wirksam zu stärken. Behindertenverbände kritisieren derzeit vor allem die Untätigkeit des Bundesjustizministeriums, das seit Wochen den Referentenentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz blockiert und seine Hausaufgaben in Sachen Reformvorschlag für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schichtweg nicht macht.