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Tipps des DVBS für den Weg zum Hilfsmittel

Maulwurf mit dunkler Brille Armbinde mit drei Punkten und Taststock
mole, blind, comic
Foto: Conmongt In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen

MARBURG (kobinet) Die Woche des Sehens ist seit  wenigen Tagen zu Ende. Bundesweit gab es etliche Aktionen, die das gute Sehen ins Bewusstsein der Öffentlichkeit rückten. Der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) möchte jedoch weiterhin vor allem praktisch helfen. Zur Unterstützung bei eingeschränktem Sehvermögen oder Blindheit gibt es eine Vielzahl von Hilfsmitteln – von der klassischen Lupe bis zur IT-Lösung. Mit einem neuen Internetangebot möchten der DBSV, der DVBS und PRO RETINA den Betroffenen auf dem Weg zum Hilfsmittel weiterhelfen.

Wer ein solches Hilfsmittel benötigt, steht oft vor einer Vielzahl von Fragen wie:

  • Wo genau muss ich den Antrag auf Übernahme der Kosten stellen?
  • Geht das auch nachträglich, wenn ich ein Hilfsmittel wirklich dringend brauchte und es deshalb schon gekauft habe?
  • Wer übernimmt die Kosten für die Einweisung in den Gebrauch eines Geräts? Und was genau gilt überhaupt als Hilfsmittel?

Wenn man sich im Hilfsmittelrecht nicht auskennt, kann der Weg dorthin schnell zum Hindernislauf werden. Das DBSV-Rechtsreferat hat deshalb hilfreiche Informationen rund um dieses Thema zusammengestellt. Die Serviceseite „Tipps zur Hilfsmittelversorgung“ ist auf dieser Internetseite ab sofort abrufbar.