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STUTTGART (kobinet) Das Kabinett der Landesregierung Baden-Württemberg hat gestern den zweiten Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in diesem Bundesland beschlossen. Der Aktionsplan gliedert sich in unterschiedliche teilhabepolitische Handlungsfelder: Wohnen und Arbeit, Gesundheit, Bildung und Kultur, Mobilität, gesellschaftliche Teilhabe und Empowerment sowie Stärkung und Sicherheit von Kindern und Frauen. Vorangestellt findet sich ein übergeordnetes Handlungsfeld mit allgemeinen Grundsätzen. Insgesamt beinhaltet der Aktionsplan 63 Maßnahmen wie zum Beispiel die gezielte Förderung der beruflichen Inklusion in der Landesverwaltung, das Voranbringen einer barrierefreien Geburtshilfe, die Stärkung der Handlungsfähigkeit pädagogischer Fachkräfte in inklusiven Kontexten sowie die Überarbeitung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes.
Die Landesregierung hatte bereits im Jahr 2015 einen ersten Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf den Weg gebracht, den es nun weiterzuentwickeln galt. In Abstimmung mit der Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Simone Fischer, und mit Unterstützung der Allianz für Beteiligung e.V. führte das Sozialministerium deshalb einen breit angelegten Beteiligungsprozess durch. Menschen mit Behinderungen und Vertreterinnen und Vertreter der Landesverwaltung kamen in unterschiedlichen Arbeitsgruppen zusammen, formulierten Handlungsbedarfe und diskutierten Lösungsvorschläge. Der Landes-Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen verabschiedete im Anschluss ein Ergebnispapier, das die Arbeitsgrundlage für den neuen Aktionsplan bildete.
Der neue Aktionsplan steht auf der Webseite des Sozialministeriums als pdf-Dokument zum Download zur Verfügung. Die barrierefreie Fassung und die Übersetzung in Leichte Sprache sind derzeit in Arbeit und werden zeitnah ergänzt.