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Deutscher Juristentag: Werkstattbeschäftigte in Mindestlohngesetz einbeziehen

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Foto: Gerhard Bartz

Heidelberg (kobinet) "Der 74. Deutsche Juristentag vom 25. bis 27. September 2024 in Stuttgart hat sich in seiner Abteilung Arbeits- und Sozialrecht dafür ausgesprochen, dass Werkstattbeschäftigte nach § 221 SGB IX in das Mindestlohngesetz einbezogen werden – es sei denn, die Beschäftigung dient überwiegend der Rehabilitation." So heißt es in einem Bericht des diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation.

„Hierfür hatte sich zuvor noch deutlicher die Referentin Prof. Dr. Eva Kocher ausgesprochen. Der Beschluss stand im Kontext des Generalthemas ‚Wen schützt das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht‘, bei dem kritisch über Ausnahmen und Lücken im gesetzlichen Schutz diskutiert wurde“, heißt es weiter in dem Bericht.

Link zum Bericht und weiteren Infos

Lesermeinungen

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6 Lesermeinungen
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Uwe N.
22.10.2024 08:10

Der Grundegedanke ansich Werkstattbeschäftigten auch den Mindestlohn zukommen zu lassen ist ja gut…….. Aber warum fängt man da nicht am ANFANG an….???? Würde Bedeuten:
Zunächst mal die Begrifflichkeit des „Arbeitnehmerähnlichen Zustand“ zu entfernen und ihn zu ersetzen mit einer neuen Variante des „Arbeitnehmerzustand“. Abgeändert deshalb, damit uns unsere Sonderrechte, die ja schon wichtig sind, erhalten bleiben!! DA müsste man ansetzen…….!!!!!

Frage: Warum passiert das nicht?

Konrad W.
Antwort auf  Uwe N.
22.10.2024 08:30

Weil man am ANFANG erst einmal klären/aufteilen müsste, welche Werkstattbeschäftigten in das Mindestlohngesetz einbezogen werden, nämlich [siehe oben] „wenn die Beschäftigung denn überwiegend der Rehabilitation dient.“ Das dürfte nach vorsichtigen Schätzungen ein Drittel der Werkstattbeschäftigten sein. Nach optimistischen Schätzungen mehr als die Hälfte.

Theoretisch heißt das: Wir entkoppeln nicht mehr nur die Berufsbildungsbereiche von den Arbeitsbereichen, sondern würden innerhalb der Werkstätten eine 2-Klassen-Unterscheidung vornehmen: Beschäftigte im Arbeitsbereich mit rehabilitativem Hintergrund (Arbeitnehmer) und nach wie vor Beschäftigte ohne eben diesen Hintergrund (arbeitnehmerähnlich).
Das dürfte, in dieser groben Unterteilung, die Werkstätten komplett zerstören. Zumal ich nicht mit dem Sachbearbeiter tauschen möchte, der den einen Beschäftigten mit 1500.- Euro Mindestlohn bewertet und den anderen mit Sozialhilfe und 240.- Euro Werkstattlohn. Das ist vollkommen unrealistisch.

Jurist kümmern sich aber eben um Recht und nicht um Gerechtigkeit!

Uwe N.
Antwort auf  Konrad W.
22.10.2024 14:43

Man kann auch alles zerreden…..Bitte nicht falsh verstehen, Herr W. Aber:
Man wird immer und bei allem etwas finden womit man gegenargumentieren kann……. Man lernt aus der Erfahrung!! Genau diese wird/wurde hier NIE gemacht……. Nicht dass ich ihre Argumente nicht verstehen würde… Sie ändern nur nichts an der Situation!! Wenn man denn Hintern nicht nach oben bekommt und Lösungen findet, sie stattdessen zerredet, wird sich nichts verändern!!
Niemand sagt, das es einfach wird……… oder?

Marion
21.10.2024 14:15

Die Forderung ist zwar richtig, aber da hängt noch mehr dahinter. Wie finanzieren sich denn die WfbM? – Das ist die „Wurzel“ aller Fragen …..

Konrad W.
Antwort auf  Marion
22.10.2024 08:37

Die Finanzierung könnte ähnlich der heutigen Systematik bestehen bleiben, denn: Die Entgelt-Studie* konnte klar eruiren, dass eine Reform des Systems nicht unbedingt einen derart großen finanziellen Mehraufwand bedeuten muss, sondern eben auch Gelder umgeschichtet werden könnten. Alleine die entfallenden Verwaltungskosten, wenn Werkstattbeschäftigte komplett aus der Grundsicherung entlassen werden könnten und alles aus einer Hand bezahlt wird, sind schon nicht unerheblich.

Ein Arbeitnehmerstatus muss auch nicht gleich mit einer „Entrechtung“ der behinderten Arbeitnehmer einhergehen: Für Schwangere (auch: Seeleute und andere Arbeitnehmergruppen) gibt es bereits erweiterte Schutzrechte des Arbeitnehmerstatus, so dass Anpassungen auch für behinderte Menschen geschaffen werden können.

*https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb626-entgeltsystem-wfbm.html

Ich denke mir immer wieder, dass die Entlohnung bei weitem nicht das einzige Hemmnis bei den eigentlich notwendigen Reformen ist – da gehört deutlich mehr dazu als eine „gelungene Finanzierung“.

Marion
Antwort auf  Konrad W.
22.10.2024 11:06

Ich teile die Ansicht, dass da deutlich mehr zu gehört als eine „gelungene Finanzierung“.

Problematisch allerdings wird es bei der „Umschichtung“ der Gelder, da viele Verwaltungskosten auf Landes- oder Kommunalebene entstehen. Zahlen dazu, wie viel Verwaltungsaufwand wegfallen würde, wenn WfbM Beschäftigte komplett aus der Grundsicherung kämen, gibt es nicht. Hinzu kommt, das der Bedarf ob man Sozialleistungen benötigt, nicht nur einkommensabhängig ist, nicht ohne Grund gibt es Menschen in Vollbeschäftigung, die trotzdem Anspruch auf Sozialleistungen haben (bspw. Bürgergeld)

Somit wäre eine Umschichtung von Verwaltungskosten garnicht möglich.